Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

Juhalt. 
Seite des 
Regierungs- 
Blaties. 
  
Sparkassen zu Weimar und zu Neustadt an der Orla. Uebernahme: 
des Schutzes und der obersten Aufsicht über dieselben von Ihrer Königl. 
Hoheit, der Frau Großherzogin Sophie und landesherrliche Bestätlgung, 
der nunmehrigen Anwendung einiger Paragraphen der Statuten dieser, 
Sparkassen auf Ihre Königl. Hoheit, ingleichen Bestätigung der Ab- 
änderung gewisser Destimmungen in dem Statute der Sparkasse zu 
Buttstädt... ..... 
Spar-Verein zu Weimar erhalt die Rechte der jurisischen Persönlichkeit 
Spar-Verein zu Weimar. Bestätigung dessen Statutes 
Speiseanstalt für Arme in Eisenach. Die zu deren Begründung r von' 
dem Particulier Wilhelm Heinrich Werneburg geschehene Stiftung er- 
hält die Rechte einer milden Anstalltt. 1 
Sporteln-Einnahme des Justiz-Amtes Buttftädt dem dasi igen 2 
nungsamte übertrgen 
Sporteln-Heberegister. Siehe gormulare. 
Sprite Zollvereinsländischen Ursprungs. Verordnung über deren ZulafZ sung 
im Königreiche Sardinien zu einem ermäßigten Zollsatze 
Staatskasse — Haupt- Staatslase. — Führung des lerisn ½ 
derselhhen 
Staatsschulden Augungskaße. zührung des Gegenbuches bey ber 
selbennn. 
Steuern — direkte — sollen von den Empfängern von Besoldungen, Pen- 
sionen, Dienst= und Wochen-Löhnen durch die Rechnungsämter, sowie 
durch alle übrige Staatskassen gegen Aufrechnung der von den Orts- n! 
Steuereinnahmen darüber ausgestelten Quittungen in Abzug gebracht 
weren 
Steuern — direkte. — Siehe Konturse. 
Steuerver gütung bey der Ausfuhre von inländischem Branntweine. Be- 
stimmung des Ansatzes für iien 
T. 
Telegrauben; Leitung, deren Anlegung von Gera über Neustadt a.! 
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1 
1 
d. Orla nach Schleitz. Bertrag bieruber zwischen dem in Großherzogthume. 
91 
und der Krone Preufen 
57. 
56. 
63—7 
47. 
3. 
96.
	        
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