Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

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II. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben nach erhaltenem Vortrage 
im Großherzoglichen Gesammt-Ministerium dem Maschinen-Konstrukteur Melchior 
Nolden aus Cöln, auf diesfallsiges Nachsuchen ein Erfindungs-Patent auf eine 
dem unterzeichneten Staats-Ministerium durch Zeichnung und Beschreibung als neu 
und eigenthümlich nachgewiesene Maschine zum Reinigen und Schälen des Getrei- 
des auf die Dauer von fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den ganzen Um- 
fang des Großherzogthumes mit der Wirkung gnädigst ertheilt, daß ohne vorherige 
Zustimmung des Patent-Inhabers Niemand die gedachte Erfindung auszuführen 
oder anzuwenden berechtigt ist, ohne daß jedoch Jemand in der Anwendung bereits 
bekannter Theile der Erfindung beschränkt werden soll. 
Uebrigens ist bei Bewilligung des Patentes, welches dann als erloschen zu be- 
trachten ist, wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der Erfindung im 
Großherzogthume dem Großherzoglichen Staats-Ministerinm nicht binnen Jahresfrist 
nachgewiesen wird, die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung im Sinne der 
laut Bekanntmachung vom 3. März 1843 — Regierungs-Blatt vom Jahre 1843, 
Seite 13— 16 — in den Zollvereins-Staaten bei Erfindungs-Patenten zu be- 
obachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt worden. 
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 31. Oktober 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. v. Helldorff. 
III. Mit dem 16. d. M. wird im Bahnhofe zu Nürnberg eine König- 
lich Bayersche Zoll-Expedition ins Leben treten, welche im Namen und unter Kon- 
trole des mit Niederlage versehenen Haupt-Zollamtes Nürnberg die Ausfertigungs- 
und Erhebungs-Befugnisse dieses letzteren bezüglich der auf der Eisenbahn ankom- 
menden und abgehenden zoll= oder übergangssteuerpflichtigen Güter nach dem Regulative 
über den Eisenbahnverkehr auszuüben hat. 
Unter Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854 
(Seite 333 des Regierungs-Blattes) wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. Weimar am 13. November 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
K. Bergfeld.
	        
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