Regierungs-BGlatt
Großherzogehum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 20. Weimar. 13. Dezember 1860.
Ministerial-Bekanntmachung.
Der über die Anlegung einer Telegraphen-Leitung von Gera über Neu-
stadt an der Orla nach Schleiz zwischen Bevollmächtigten der Großherzoglich Säch-
sischen und der Königlich Preußischen Regierung am 26. Mai d. J. zu Weimar
abgeschlossene Vertrag wird nebst der dazu gehörigen Ministerial-Erklärung vom
12. v. M. andurch zur Nachachtung und Kenntnißnahme bekannt gemacht.
Weimar am 1. Dezember 1860.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
von Watzdorf.
Ministerial-Erklärung.
Nachdem der über die Herstellung einer Königlich Preußischen Telegraphen-
Leitung von Gera über Neustadt an der Orla nach Schleiz unterm 26. Mai
d. J. zwischen Bevollmächtigten der Königlich Preußischen und der Großherzoglich
Sächsischen Staatsregierung algeschlossene Vertrag, welcher wörtlich so lautet:
Um die Verbindung der Königlich Preußischen Telegraphen-Leitung von Weißen-
fels nach Gera mit einer in der Stadt Schleiz zu errichtenden Königlich Preußi-
schen Telegraphen-Station zu vermitteln, sind von der Königlich Preußischen und
der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung Bevollmächtigte ernannt worden
und zwar
von der ersteren der Major und Direktor des Telegraphen-Wesens Franz
Chauvin,
von der letzteren der vortragende Rath im Großherzoglichen Staats-Mini-
sterium, geheime Regierungsrath Ferdinand Schambach,
welche, mit Vorbehalt der Genehmigung ihrer beiderseitigen hohen Regierungen,
die nachstehende Uebereinkunft abgeschlossen haben:
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