Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

Regierungs-BGlatt 
Großherzogehum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 20. Weimar. 13. Dezember 1860. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Der über die Anlegung einer Telegraphen-Leitung von Gera über Neu- 
stadt an der Orla nach Schleiz zwischen Bevollmächtigten der Großherzoglich Säch- 
sischen und der Königlich Preußischen Regierung am 26. Mai d. J. zu Weimar 
abgeschlossene Vertrag wird nebst der dazu gehörigen Ministerial-Erklärung vom 
12. v. M. andurch zur Nachachtung und Kenntnißnahme bekannt gemacht. 
Weimar am 1. Dezember 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. 
Ministerial-Erklärung. 
Nachdem der über die Herstellung einer Königlich Preußischen Telegraphen- 
Leitung von Gera über Neustadt an der Orla nach Schleiz unterm 26. Mai 
d. J. zwischen Bevollmächtigten der Königlich Preußischen und der Großherzoglich 
Sächsischen Staatsregierung algeschlossene Vertrag, welcher wörtlich so lautet: 
Um die Verbindung der Königlich Preußischen Telegraphen-Leitung von Weißen- 
fels nach Gera mit einer in der Stadt Schleiz zu errichtenden Königlich Preußi- 
schen Telegraphen-Station zu vermitteln, sind von der Königlich Preußischen und 
der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung Bevollmächtigte ernannt worden 
und zwar 
von der ersteren der Major und Direktor des Telegraphen-Wesens Franz 
Chauvin, 
von der letzteren der vortragende Rath im Großherzoglichen Staats-Mini- 
sterium, geheime Regierungsrath Ferdinand Schambach, 
welche, mit Vorbehalt der Genehmigung ihrer beiderseitigen hohen Regierungen, 
die nachstehende Uebereinkunft abgeschlossen haben: 
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