Uegierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 3. Weimar. 18. Jannar 1860.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Nachdem dem Großherzoglichen Rechnungsamte zu Kaltennordheim auch
die Führung des Katasters von Birx übertragen worden ist, wird solches, unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 11. Oktober 1858 (Regie-
rungs-Blatt Seite 310), die Einrichtung einer Bezirks-Katasterführung in Kalten-
nordheim betreffend, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 2. Jannar 1860.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
II. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 8. September 1854
(Seite 333 des Regierungs-Blattes) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht, daß mit dem 1. dieses Monats das Großherzoglich Oldenburgsche Neben-
Zollamt II. zu Wangeroge aufgehoben worden ist.
Weimar am 2. Jannar 1860.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
.Thon.
III. Von Seiten der Königlich Hannoverschen Regierung ist dem Post-Steuer-
amte zu Stadthagen die Ermächtigung zur unbeschränkten Ausstellung und Er-
ledigung von Uebergangsscheinen ertheilt worden, was hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 6. Januar 1860.
Großherzoglich Süächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
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