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II. Unter Rückbezug auf die Ministerial-Belauntmachung vom 8. September
1854, Seite 333 des Regierungs-Blattes, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß in Kattowitz anstatt der in der Bekanntmachung vom 21. Sep-
tember vorigen Jahres erwähnten „Bahnhofs-Steuer-Expedition mit den Befug-
nissen eines Hauptzollamtes“ ein Königlich Preußisches Nebenzollamt I. errich-
tet worden ist, bei welchem die Abfertigung der Bahnzüge nach Maaßgabe der
Vorschriften des allgemeinen Regulatives über die Behandlung des Güter= und
Effekten-Transportes auf den Eisenbahnen in Bezug auf das Zollwesen erfolgt.
Weimar am 28. März 1860.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
(G. Thon.
III. Seine Königliche Hoheit, rer Großherzog, haben auf erstatteten Vor-
trag in Höchstihrem Gefammt-Ministerium dem Baumeister Herrn Friedrich Hoff-
mann zu Berlin und dem Stadtbanrathe Herrn A. Licht zu Danzig auf diesfall-
siges Nachsuchen ein Erfindungs-Patent auf einen dem unterzeichneten Staats-
Ministerium durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten ringförmigen Ofen zum
unausgesetzten Betriebe bei dem Brennen von Ziegeln und anderen Gegenständen
auf die Dauer von fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den ganzen Umfang
des Großherzogthumes mit der Wirkung zu ertheilen geruhet, daß, ohne vorherige
Zustimmung der Patent-Inhaber, Niemand die gedachte Erfindung auszuführen
berechtigt ist, ohne daß jedoch Jemand in der Anwendung bereits bekannter Theile
der Erfinrung beschränkt werden soll.
Uebrigens ist bei Bewilligung des Patents, welches dann als erloschen zu be-
trachten ist, wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der Erfindung im
Großherzogthume dem Großherzoglichen Staats Ministerium nicht binnen Jahres-
frist nachgewiesen wird, die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung im Sinne
der laut Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Regier. Blatt von 1843 S. 13
bis 16) in den Zollvereins-Staaten bei Erfindungs-Patenten zu beobachtenden
Grundsätze ausvrücklich vorausgesetzt worden.
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt wor-
den ist, wird solches andurch zur affentlichen Kunde gebracht.
Weimar am 4. April 1860.
Großherzoglich Sächsisches Staats. Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
Druck der H# Büchdruckerei in Weimar.