Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

Inhalt. 
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Getreide. Siehe Rolden. I 
Getreide-Mahlordnung. Nachtrag vom 15. Februar 1860 zu dem 
Gesetze vom 25. Juli 185050507. s 
Großherzvgiu Sophie, Königliche Hoheit, übernimmt nach dem Ab- 
leben der Großherzogin-Großfürstin Maria Pawlowna, Katserliche, 
Hoheit, den Schutz und die oberste Aufsicht über die Sparkasse zu Wei- 
mar und Neustadt a. d. Ollena 
Siehe auch Sparkassen. 
Grundstücksabtrennungen und Güterzerschlagungen. Verord- 
nung und Instruktion über das hierbei zu beobachtende Verfahren 
B. 
Handels= und Schifffahrts-Vertrag mit dem Königreiche Sardi- 
nien vom Jahre 1845. Anderweite Addittonal-Uebereinkunft zu dem- 
selben vom Jahre 18999555 .. 
Handwerker — zum selbstständigen Gewerbebetriebe in ihrer Heimath 
gesetzlich befähigte zünftige — Vereinbarung zwischen dem Großherzog- 
thume und dem Fürstenthume Reuß älterer Linie wegen Beobachtung 
der Gegenseitigkeit bey Gestattung des Arbeitens derselben in den Grenz- 
orten der beiderseitigen Staatsgebite 
Hoffmann, Baumeister zu Berlin. Erfindungs-Patent auf enen zurp 
förmigen Oren 
  
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J. I 
Jena. Bezeichnung des Verfahrens bey Einlieserung von armen aranten 
in das dasige Landes-Krankenhaus 
K. 
Kaltennordheim. Siehe Briefe. 
Kassenanweisungen — Glroßherzoglich Sächsische — neue — deren 
Annahme, Ausgabe und resp. Umtausch gegen die früheren älteren Kas- 2 
... ô 
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Blattes. 
25—27. 
96 —98. 
29 —31. 
32.
	        
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