Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

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J n h alt. Negerungs. 
Blattes. 
  
Prozeß-Schriften, welche an keine Frist gebunden sind, sollen in Dupli- 
caten sofort beigefügt, oder, wenn dieses unmöglich, binnen einer drei- 
tägigen Frist beigebracht werdeen ... 
R. 
Rechnungsämter sollen bey den Ausbrüchen von Konkursen hinsichtlich 
der Erhebung der direkten Steuern und der Landes-Brandversicherungs-- 
beiträge von den Einzelnrichtern zum Liguidations - Termine beson- 
ders vorgeladen werden ... . 17. 
Rechnungsämter. Siehe Steuern. « 
.NcchnungsamtzquenachVeranderungmAmchuugdcr Abthcclung» 
dckGeschastedercmzelnenBeamtenbcydemselben.. 60 —62. 
NReupß älterer Linie — Fürstenthum. Siehe Handwerker. r 
S. 
Sachsen — Großherzogthum. — Siehe Gerichtsgemeinschaft, Han- 
dels= und Schifffahrts-Vertrag, Handwerker und Tele- 
graphen-Leitung. 
Sachverständige. Siehe Zeugen. 
Salz. Siehe Bier. 
Salzzekder: Obereinnaohme zu Eisenach. Besetzung der Stelle eines. 
egenbuchführers bey derselben und dessen Vertretung. . . .. .20. 75. 
Sardinien — Königreich. — Siehe Branntweine, Handels- und 
Schifffahrts-Vertrag und Sprite. 
Schrödter, General-Pächter zu Breslau. Zurücknahme des ihm im Jahre! 
1858 ertheilten Erfindungs-Patentes auf eine neue Methode zum Zie- 
hen einer klaren Würze, sowie auf einen neuen Dampf-, Kühl= und 
Maisch-Apparat.. ... . ..... 15. 
Schwarzburgsche Farstenthümer. Siehe Gerichtsgemeinschaft. 
Schwarzburg-Sondershausen. Siehe Papiergeld. · 
Spalt= Maschine zur Fabrikation von hölzernen Schuhnageln. Erfin- 
dungs-Patent für den Kaufmann Voigt zu Jena 77. 
686 
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