Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

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II. Dem Großherzoglich Badenschen Unter-Steueramte zu Offen burg ist vom 
ersten dieses Monats an die unbeschränkte Befugniß zum Begleitscheinwechsel mit 
allen zuständigen Zollbehörden ertheilt worden, was mit Bezug auf die Ministerial- 
Bekanntmachung vom 8. September 1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes) 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 1. August 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
III. Für die grenzzollamtliche Abfertigung des Personen= und Güter-Ver- 
kehres auf der am 1. dieses Monats eröffneten Eisenbahnstrecke von Rosenheim 
nach Salzburg ist im Grenzbahnhofe zu Salzburg ein Königlich Bayersches Ne- 
benzollamt I. errichtet worden, welches unter der Benennung: 
„Königlich Bayersches Nebenzollamt I. am Bahnhofe in Salzburg“ 
mit der Befugniß eines Hauptzollamtes zur Eingangs-, Ausgangs= und Durch- 
gangs-Abfertigung des Eisenbahnverkehres fungiren wird. 
Es wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 4. August 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
IV. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Groß- 
herzoglichen Steueramte zu Apolda die erweiterte Befugniß zur Erledigung von 
Begleitscheinen I. über alle sprachgebräuchlich wollene Strumpfwaaren, mögen diesel- 
ben aus Wolle allein, oder aus einem Gemische von Wolle und anderen Mate- 
rialien bestehen, verliehen worden ist. 
Weimar am 6. August 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements--Chef. 
K. Bergfeld.
	        
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