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Nebenzollämter I. Klasse
an der Grenze.
Ort. Hauptamts-Bezirk
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Bemerkungen
über besondere Befugnisse.
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l«)ZuSpc-lte’clRo.«1.DctschtptamtMajasistermächtigtworden,vie
Zollabfertigung der mit der Hesstschen Ludwigseisenbahn und Main · Rhein · Eisenbahn
in Mainz ankommenden, mit Ladeverzeichniß und Ansagezettel ankommenden Güter
vorzunehmen.
Zu 1 Spalte 5. Das RNebenzollamt 1. zu Alsfeld darf Begleitscheine I.
über rohen Tabak für die Privat-Kreditlager der dortigen Tabaks, Fabrikanten erledi-
gen, welche auf vorausgegangene spezielle Reoision von den Hauptämtern zu Bre-
men, Münden, Kasfsel, Karlshafen und Frankfurt a. M. ausgefertigt worden.
Zu 2 Spalte 5. Das Nebenzollamt I. zu Bingen hat Niederlagerecht. —
Auf Verlangen können dahin von den dazu berechtigten Aemtern Waaren mittelst
Begleitschein I. nach vorheriger spezieller Revision unter Verschluß abgelassen wer.
den, gleichwie, wenn aus diesen Niederlagen ein Ausgang über die Grenze des
Zollvereines Statt findet, auch dieser durch spezielle Ausgangs- Revision an der
Grenze oder bei einem vorliegenden Hauptzollamte konstatirt werden muß.
Zu 1 Spalte 3. Mit einer besonderen Bahnhofs-Abfertigungsstelle für
unmittelbaren Waareneingang.
Zu 2. Steueramt Weimar darf Begleitscheine I. und II. erledigen.
Zu 4. Steueramt Apolda darf Begleitscheine I. über wollene Garne und
Strumpfwaaren erledigen, welche Befugniß überhaupt auf alle sprachgebräuchlich
wollene Strumpfwaaren, mögen dieselben aus Wolle, oder aus einem Gemische
von Wolle und anderen Materialien bestehen ausgedehnt worden ist.
Zu 7. Steueramt Eisenach hat unbedingten Begleitscheinwechsel.
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