Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

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„Gasbereitungs-Gesellschaft“ 
ein mit den Pechten einer juristischen Person versehener Mtien-Verein gegründet. 
Zweck derselben ist Bereitung und Verkauf von Leucht= und Brenn-Gas, so- 
wie der hierbei zu gewinnenden Neben-Produkte. 
§. 2. 
Grund-Kapital. 
Das Grund-Kapital der Gesellschaft besteht aus: 
Thlr. 30,000 — — im 30 Thaler-Fuße 
und ist in 300 Aktien à 100 Thlr. eingetheilt. 
§. 3. 
Aktion är. 
Jeder Inhaber einer oder mehrer Aktien ist Mitglied der Gesellschaft (Ak- 
tionär), ist dem Statut derselben unterworfen und hat, nach Verhältniß der Zahl 
seiner Aktien, Antheil an dem gesammten Vermögen, Gewinne und Verluste der 
Gesellschaft. 
Außer dem Falle der Auflösung der Gesellschaft kann derselbe den auf die 
Aktien eingezahlten Betrag weder ganz noch theilweise zurückfordern. 
Kein Aktionär haftet für die Verbindlichkeit der Gesellschaft weiter, als mit 
dem Betrage seiner Aktien, mithin auch nicht mit dem erhobenen Gewinne oder 
mit seinem übrigen Vermögen und seiner Person. 
S. 4. 
Aktien. 
Die Aktien werden auf den Inhaber gestellt (laut Schema B) und mit Di- 
videnden-Scheinen (Schema C) versehen. 
Ueber die erste Einzahlung wird eine auf den Namen des Zeichners ausge- 
stellte Interims-Aktie nach dem Schema A ertheilt, worauf die weiteren Einzah- 
lungen bis zur Vollendung eingetragen werden. Bis zur Vollzahlung vertreten 
dieselben in jeder Beziehung die Stelle der Aktien. 
S. 5. 
Einzahlungen. 
Die Einzahlungen werden von der Direktion ausgeschrieben; jedoch werden 
auch Vollzahlungen bei der zweiten auszuschreibenden Einzahlung angenommen,
	        
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