Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

III. im Königreiche Württemberg 
bei dem Postamte zu Stuttgart eine dem dortigen Hauptzollamte unmit- 
telbar untergeordnete und unter dem Namen desselben fungirende Zollabferti- 
gungsstelle zur Behandlung der mit der Fahrpost in Stuttgart ankommenden 
zollpflichtigen Gegenstände hergestellt, 
IV. im Kurfürstenthume Hessen 
die dem Haupt-Steueramte in Karlshafen beigelegte Befugniß zur Abfer- 
tigung der mit den Eisenbahnen eingehenden und ausgehenden Güter zurück- 
gezogen worden ist, endlich 
V. im Großherzogthume Oldenburg 
im Königlich Preußischen westlichen Jadegebiete ein Nebenzollamt 1 mit 
der Bezeichnung „Nebenzollamt I im Jadegebiete“ im Haupt-Zollamtsbezirke 
Varel errichtet worden ist, welchem in Betreff der für die Königlich Preu- 
ßische Marine -Verwaltung eingehenden und ausgehenden Marine-Materialien 
und Hafen-Baubedürfnisse die unbeschränkte Ermächtigung zur Erhebung des 
Eingangs= und Ausgangs-Zolles, zur Erledigung von Begleitscheinen 1 und 
zur Ausstellung und Erledigung von Deklarations-Scheinen ertheilt ist: 
so wird solches, unter Rückbezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 
17. Juni v. J. (Seite 123 fg. des Regierungs-Blattes) hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar am 3. Januar 1862. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Druck der Hof-Buchdruckerei in Weimer.
	        
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