Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

Uegierungs -Glatt 
für das 
Großherzogthum 
Sacsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 4. Weimar. 25. Februar 1862. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Nachdem die Führung der Kataster von Loßnitz und Söllnitz dem Groß- 
herzoglichen Rechnungsamte Blankenhain übertragen worden ist, so wird solches 
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 31. Januar 1862. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
. Thon. 
II. Nachdem der Großherzogliche Finanz-Konsulent, Justiz-Rath Pinther, in 
den Ruhestand getreten, ist die Besorgung der Geschäfte der Finanz-Prokuratur 
zu Weimar dem vorhinnigen Assistenten bei derselben, Finanz-Konsulenten Friedrich 
Gruner, allein übertragen worden. 
Es wird dieses mit Bezugnahme auf die Bekanntmachuug vom 18. Septem- 
ber 1850 (Regierungs-Blatt S. 612) und mit dem Bemerken zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß der Großherzogliche Finanz-Konsulent Gruner hiernach 
den Großherzoglichen Staats= und Kammer-Fiskus nach Maßgabe der ange- 
zogenen Bekanutmachung in allen Prozessen vor Großherzoglichen Gerichten 
zu vertreten ermächtiget ist. 
Weimar am 4. Februar 1862. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departemem der Finanzen. 
  
G. Thon. 
III. Nachdem mit höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, die Großherzogliche Regierung einer Uebereinkunft der Königlich Preußi- 
schen Regierung mit dem Schweizerischen Bundesrathe wegen gegenseitiger Befreiung 
der Hondelsreisenden von der Gewerbesteuer rc. beigetreten ist, dahin lautend: 
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