Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

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Polize 797. Einfluß des Umstandes, daß der Schaden bei Eingehung der Versicherung 
schon entstanden oder die Gefahr schon vorüber war 789. Versicherungswerth des Schiffs 
790. 797. 799. Versicherungssumme 790. 797. 844. Ueberversicherung 790. 900. Haf- 
tung des Versicherers, wenn zugleich mehrere Versicherungen über denselben Gegenstand 
geschlossen sind 791. 795. Doppelversicherung 792—795. 900. Haftung des Versicherers, 
wenn die Versicherungssumme den Versicherungswerth nicht erreicht 796. Vereinbarung 
der Parteien über den Versicherungswerth (taxirte Polize, offene Polize) 797—799. 803. 
Versicherung der Ausrüstungskosten, der Heuer und Versicherungskosten 800. 804. Versi- 
cherung der Fracht (Brutto-Fracht, Netto-Fracht) 797. 801. 802. Versicherungswerth der 
Güter 803. 805. Versicherung des imaginären Gewinnes und der Provision 805. 806. 
Versicherungswerth der Bodmereigelder 807. Rechte des Versicherers auf die Schadenser- 
sadansprüche des Versicherten gegen den Beschädiger, Abtretung dieser Ansprüche, so wie 
Abtretung versicherter Forderungen 808. 809. 826. 841. 
Anzeigen bei dem Abschlusse der Versicherung 786.810. Folgen unterlassener An- 
zeigen 812. 814. Folgen unrichtiger Anzeigen 813. 814. Anspruch des Versicherers auf 
die Prämie bei unterlassener oder falscher Anzeige 815. 
Verpflichtungen des Versicherten aus dem Versicherungsvertrage, 
Zahlung der Prämie, insbesondere ob der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet ist 816. 
Aenderung der Reise vor und nach Beginn der Gefahr 817. Verzögerung der Reise, De- 
viation, Anlaufen nicht erlaubter Häfen 818. 833. Wechsel in der Person des Schiffers 
819. 833. Güterverladung auf andere als die im Vertrage bezeichneten Schiffe 820. 833. 
Versicherung von Gütern auf unbestimmten oder unbenannten Schiffen 821. Benachrichti- 
gung des Versicherers von jedem Unfall 822. Rettungspflicht des Versicherten 823. 
Umfang der Gefahr des Versicherers, Aufzählung der Gefahren, für 
welche der Versicherer zu haften hat 824. Schäden, die dem Assekuradeur nicht zur Last 
fallen, insbesondere Mängel der Seetüchtigkeit, Ausrüstung und Bemannung des Schiffs; 
gewisse Verschulden der Besatzung, Abnutzung, Alter, Fäulniß, Wurmfraß, natürliche Be- 
schaffenheit der Güter, Natten= und Mäuse-Fraß, Verschulden des Versicherten 2c. 825. 
Beginn und Ende der Gefahr bei der Versicherung des Schiffs 827. 835. 877. bei der 
Versicherung von Gütern, imaginärem Gewinn und Provision 828. 881. bei der Versiche- 
rung der Fracht und Ueberfahrtsgelder 829. bei Versicherung der Bodmerei= und Have- 
rei-Gelder 830. Fortdauer der Gefahr des Versicherers, insbesondere im Nothhafen 831. 
833. Aufgebung der Reise 832. 833. Zeitberechnung bei Feststellung der Dauer der Ge- 
fahr 834. Versicherung nach einem oder mehreren Häfen und nach einem und mehreren 
Häfen 2c 836. Reihenfolge der Häfen 837. Verpflichtung des Versicherers zur Tragung 
der eigentlichen und uneigentlichen Havereibeiträge, des Rettungsaufwandes und der Kosten 
der Schadensermittelung 838—843. Entscheidende Kraft der Dispache hiebei und des 
Rechtes am Orte der Dispachirung 839. 841. Recht des Verficherers auf Abtretung der 
Ansprüche des Versicherten gegen die anderen Havereibetheiligten 841. Abgrenzung der
	        
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