Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

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Haftung des Versicherers durch die Höhe der Versicherungssumme und Ausnahme hievon 
in Ansehung des Rettungsaufwandes, der Schadensermittelungskosten und der Havereigel- 
der 844. 847. Recht des Versicherers, sich durch Zahlung der ganzen Versicherungssumme 
von weiteren Obliegenheiten zu befreien 845. 846. Versicherung nicht zum vollen Werthe 
847. 885. Einfluß eines neuen Schadens, für den der Versicherer nicht haftet 848. Haf- 
tung des Versicherers für die besondere Haverei 849. 850. Vertragsmäßige Befreiung von 
gewissen Prozenten 851. Klausel: „frei von Kriegs-Molest“ 852. Klausel: „nur für See- 
gefahr“ 853. Klausel: „für behaltene Ankunft“ 854. Klausel: „frei von Beschädigung 
außer im Strandungsfalle“ 855. 857. Klausel: „frei von Bruch außer im Strandungsfalle“ 
856. 857. Haftung des Versicherers im Falle der Veräußerung des versicherten Gegenstan- 
des, Uebergang der Rechte aus der Versicherung 904. 905. 
Umfang des Schadens. Total-Verlust 858—864. Abandon, Fälle seiner 
Zulässigkeit 865. Verschollenheit des Schiffs 866. 867. Abandon-Erklärung und Abandon- 
Frist 868. 869. 870. Einfluß des Umstandes, daß die Thatsachen, auf welche die Aban- 
don-Erklärung gestützt ist, sich nicht bestätigen, oder daß neue Thatsachen eintreten 871. 
Uebergang der Rechte des Abandonnirenden auf den Versicherer 872. Zahlung der Ver- 
sicherungssumme im Falle des Abandon 873. Rettungspflicht des Versicherten nach statt- 
gehabter Abandonnirung, Verpflichtungen desselben wegen wieder zum Vorschein kommender, 
verloren geglaubter Versicherungs-Objekte 874. Abandon-Revers 875. 
Partieller Schaden am Schiff 876. im Falle der Reparatur-Unfähigkeit oder 
Reparatur-Unwürdigkeit des Schiffs 877. 878. Partieller Schaden an Gütern 879—881. 
Partieller Verlust der Fracht 882. Partieller Verlust des imaginären Gewinnes und der 
Provision 883. Partieller Verlust bei der Versicherung von Bodmerei= und Haverei-Geldern 
884. Partial-Schaden bei der Versicherung nicht zum vollen Werthe 885. 
Bezahlung des Schadens, Mittheilung der Schadensrechnung, Belege dersel- 
ben 886—889. Vereinbarung, daß Belege nicht beizubringen seyen 890. Rechte des Ver- 
sicherungsnehmers bei der Versicherung für fremde Rechnung in Ansehung der Gelderhebung 
2c. 891—894. Beibringung der Polize 892. Auslieferung der Polize durch den Nehmer 
an den Versicherten oder dessen Gläubiger 893. Anrechnung der Forderungen des Versiche- 
rers gegen den Nehmer 895. Cession der Rechte aus der Versicherung 896. 904. 905. 
Cession der Polize, Indossirung derselben 302—305. 896. 904. 905. Abschlagszahlungen 
des Versicherers an der schuldigen Summe vor deren definitiver Fesistellung 897. Vor- 
schüsse des Versicherers an Haverei= und Reklame-Kosten 898. 
Verschollenheit des Schiffs 835. 865—867. 873. 910. 
Aufhebung der Versicherung und Rückzahlung der Prämie 899. An- 
sprüche des Versicherers auf die Prämie im Falle der Unwirksamkeit der Versicherung 786. 
794. 815. 816. 902. Aufhebung, Aufgebung der Unternehmung, auf welche die Versiche- 
rung sich bezieht (Ristorno) 899. Aufhebung wegen Mangels eines versicherbaren Interesses 
wegen Ueberversicherung und Doppelversicherung 900. Einfluß einer stattgehabten Verletzung
	        
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