Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

I
Seie  des

 

Zaubalt.  **

2)  Errichtung  einer  gemeinschastichen  Uebergangsstelle  auf  dem  Eisenbahnhofe

  zu  Bebrnnnnoonoononong  .  .  ...  614.
3)  die  Uebergangsstelle  zu  Berka  a.  v.  W.  erhalt  die  Befugniß  zur  Ausfertigung

  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  .........  ....  .......  614.
4)  die  Steuer-Receptur  zu  Blankenhaya  wird  dem  dasigen  Rechnungsamte

  übertrageen  ....  ......  ..  .  ..  657.
5)  das  Steueramt  Eisenach  chait  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und

Erledigung  von  Begleitscheinen  1.  und  Il.  ............  .....  .....  .  ..  510.
6)  den  Uebergangsstellen  zu  entusn  Herleshausen  und  Richelsdorf

  wird  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von
Uebergangsscheinen  und  der  zu  Gerstungen  zugleich  zur  Erhebung  der
Uebergangsabgabe  von  dem  mit  der  Eisenbahn  von  Herleshausen  in

Gerstungen  eingehenden  Bier  und  Branntweine  ertheilt...  ....  ...  614.
7)  die  Errichtung  einer  Uebergangsstelle  zu  Gräfenthal  ..  611.
8)  das  Nebenzollamt  I.  zu  Ludwigsburg  ist  aufgehoben  672.
9)  die  Steuer-Receptur  zu  Pößneck  erhäált  die  Ermächtigung  zur  Erledigung

  von  Uebergangéscheien  ....  494.

10)  der  Steuer-Oberkontroleur  für  den  Oberkontrole-Bezirk  Rudolstadt  656.
11)  Verordnung  wegen  Ausführung  des  Gesetzes  v.  J.  1833  im  Betreff

 

der  Besteuerung  des  Tabackksbauntss  .  .  660669.
12)  Gesetz  über  die  Zoll-  und  Steuer-Sätze  vom  Zucker  und  Sorop
vom  1.  September  1850  bis  dahin  1133  585.
Zuständigkeit  der  Gerichte  in  börgerlichen  Rechtsstreitigkeiten.  Geseß  nebst.159-169.
Uebergangsbestimmungen  zu  solhen  ...  ..  ..  556.
Zuwiderhandlungen  gegen  das  Straßen-  und  Eisenbahn=  Polizei-Reglemnentt
  ...«..............................  687-692.

Vorstehendes  Repertorium  ist  zu  Folge  des  bei  Errichtung  des  Großberzoglichen
  Regierungs-Blattes  erschienenen  höchsten  Patents  vom  18.  März  1817
und  gemäß  der  Verordnung  vom  2.  März  1832  (Reg.  Bl.  v.  J.  1817  S.  2
und  v.  J.  1832  S.  13)  bearbeitet  und  abgedruckt  worden.

Weimar  am  31.  Dezember  1850.
Die  Redaktion  des  Großherzoglichen  Regierungs-Blattes.
Ernst  Müdller.