Contents : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

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5  2.
Die  Höchstpreise  für  Spinnpapier  verstehen  sich  auf  Grund  eines  Frir  nigkeitsgehaltes  den
Papiers  von  6  bis  8  vom  Hundert  des  absoluten  Trockengewichtes,  einschlfeßlich  Hülsen  und
Verpackung  in  Packpapier.  ab  Fabrik  oder  Lagerstelle  des  Verkäufers,  netto  Kasse  mit  eirem
Ziel  von  14  Tagen  ab  Versand.  Innerhalb  3  Monate  —,  gerechnet  vom  Tage  des  Einwreffens
  zurückgesandte  Holzhülsen  müssen  bei  frachtfreier  Kückfendung  in  gebrauchsfähsgem
Zustande  zum  Papierpreise  zurückgenommen  werden.  «
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Feuchtigkeitsgehaltes  des  Garnes  von  15  vom  Hundert  des  absoluten  Trockengewichtes,  8
schließlich  Spulen  und  ausschließlich  des  Gewichtes  der  Verpackung,  ab  Fabrik  oder  Lagerstelle
des  Vertäufers,  netto  Kasse  mit  einem  Ziel  von  14  Tagen  ab  Versand.

Das  Gewicht  der  Hülsen  darf  1  vom  Hundert  des  Gesamtgewichtes  (Gewicht  von  Garn

und  Hülsen)  bei  15  vom  Hundert  Feuchtigkeit  nicht  übersteigen.  Uhberschreitet  das  Hülsengewicht

  diese  Grenze,  so  ist  der  Unterschied  zwischen  dem  erlaubten  und  dem  tatsächlichen
Hülsengewicht  zum  vollen  Garnpreise  zu  vergüten.  Packung  darf  in  Rechnung  gestellt
werden,  muß  aber  bei  spesenfreier  Rücksendung  innerhalb  eines  Monats  —  gerechnet  vom
Tage  des  Eintreffens  —  in  gebrauchsfähigem  Justande  zum  vollen  Betrage  zurückgenommen.
werden.  «-Bei

  Stundung  des  Kaufpreises  dürfen  bis  2  vom  Hundert  über  Reichsbankdiskont  als  Zinsen

berechnet  werden.
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&  .

Diese  Bekanntmachung  tritt  am  20.  Februar  1917  in  Kraft.

Freistafel  I.
Höchstpreise  für  Spinnpapier.
1.  Grundpreise  (verstehen  sich  bei  Verwendung  von  ungebleichtem  Zellstoff.  5
Preise  für  1  Kilogramm  in  Pfennigen.

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Gewicht  eines  mit  100  v.  H.  mit  75  bis  99  v.  H.  mit  50  bis  74  v.  H.  mit  25  bis  19  v.  HM.mit  0  bis  24  v.  H.
*:)*'  Natron-(Sulfat.)  Natron=  (Sulfat-)  Natron=  (Sulfat-)  Natron=  (Sulfat-=  Natron.  E.#
Quadratmeters  Zellstof  Zaeilstof  ZZellttof  gaellstoff  Zelltoff)
1  Ax  «  i

70  g  und  mehr  ...  W  E  92  ·  85  80  i  75

65  bis  69  g.  108  102  95  0  865

60  „  64.,  113  107  100  05  50

55  „  50  „  118  112  105  10  95.

50  „  54  „  123  117  110  106  100

46,  400.  128  122  115  ·  110  105

40  „  460%  133  127  120  «  1115  110

35  „  30  „  141  135  128  123  118

30  „  34  ,  153  147  140  135  180

25  ,  28,  167  161  154  149  144

22  „  24  „  181  175  168  163  i  168

18  „  21  1Un5  189  182  «  177  172

1°/  und  darunter  22.)  2190  212  207  202

 

II.  Zuschlägec.  Angemessene  Zuschläge  auf  die  Grundpreise  dürfen  berechnet  werden:

a)  für  Schneiden  in  Spinnrollen,
b)  bei  Mitverwendung  von  gebleichtein  Zellstoff.

III.  Abschläge.  Bei  Mitverwendung  von  bolzhaltigen  Abfällen,  Hotzschliff  oder  Füllstoff  ermäßigen

sich  die  Grundpreise  entsprechend.
Die  Berechnung  der  Zu=  und  Abschläge  muß  in  der  Rechnung  ersichtlich  gemacht  werden

5  Also  auch  reines  Sulsitpapier.