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Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der Ver-
zollung.
Abgabensätze
nach dem
30-Thaler=
Fuß
To#r. Sar.
nach dem
521= Gul-
den- Fuß
Kl. Tr
Für Tara wird ver-
gütet vom Zentner
. Brutto-Gewicht
Pfund.
2) andere Wagen und Schlitten mit Leder oder Volster
arbeit
#) See= und Flußschiffe:
1!) hölzerne
2) eiserne HHS
Anmerk. zu d 1 und 2. Die Anker, Anker- und sonstigen Keilen.
krgnleicen alle, nicht zu den gewöhnlichen
Schiffs-Utensilien gehörige bewegliche In-
ventarienstücke, bei den Dampf-
schissen die Dampfmaschinen, unterliegen
den für diese Gegenstände sestgesetzten
Zellsätzen
Kalender
werden nach den, der Stempelabgabe halber gegebenen
besonderen Vorschriftenbehandelt.
GLauschuch, und Guttapercha,
araus
a) in der ursprünglichen Form von Schuhen,
Siaschen 2c.; Guttaperchn, roh, ungereinigt oder ge-
reinig
b) numnn Fäden außer Verbindung mit anderen Mate-
rialien, oder mit baumwollenem, leinenem oder wollenem
rohem (nicht gebleichtem oder gefärbtem) Garn nur der-
gestalt umsponnen, umflochten oder umwickelt, daß sie
ohne Ausdehnung noch deutlich erkannt werden können;
Kautschuck-Platten; aufgelöstes Kautschunck
c) Grobe Schuhmacher-, Sattler-, Riemer= und Täschner-
Waaren, sowie andere Waaren aus unlackirtem, ungesärb-
tem, unbedrucktem Kautschuck, alle diese Waaren auch in
Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch
nicht unter Nr. 20 fallen . ..
sowie Waaren
d) Waaren aus lackirtem, gefärbtem oder bedrucktem Kaut-
schuck, auch in Verbindung mit anderen Materialien, so-
weit sie dadurch nicht unter Nr. 20 salen feine Schuhe;
übersponnene Kautschuckfäden .....
1
e) Gewebe aller Art mit Kautschuck überzogen oder getränkt
Stück
vom
Werth
vom
Werth
1 Ztr.
1 Ztr.
1 Ztr.
1 Zir.
—
50
fünf Vrotemt
acht P
rozent
frei frei
15 52
—
—1
S
AnK# i# in Eissern und Kiften.
13 in Körbe
( 6 in Bellen-
(29 t in bössern und Kisten.
13 in
,H 6 in Serben
(13 in Kisten.
9 in Körden.
1 6 in Ballen.
14“