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Seine Majestät der Kaiser der Franzosen anderer Seits, von dem gleichen Wunsche
beseelt, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Zollvereinsstaaten und Frank-
reich zu befestigen und die gegenseitigen Handelsverhältnisse zu erweitern, haben
beschlossen, einen Vertrag zu diesem Zwecke abzuschließen und zu Ihren Bevoll-
mächtigten ernannt, nämlich:
Seine Majestät der König von Preußen:
den Herrn Albrecht Grafen von Bernstorff-Stintenburg, Aller-
höchst Ihren Staatsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten,
Großkreuz des Rothen Adler-Ordens mit Eichenlaub und Groß-Comthur
des Königlichen Hausordens von Hohenzollern 2c. k. 2c.,
den Herrn Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhöchst Ihren
Generaldirector der Steuern, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter
Classe mit Stern und Eichenlaub 2c. 2c. 2c.
den Herrn Alexander Maximilian Philipsborn, Allerhöchst Ihren
Wirklichen Geheimen Legationsrath, Ritter des Rothen Adler-Ordens zwei-
ter Classe mit Eichenlaub 2c. 2c. 2c.,
und
den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Allerhöchst Ihren
Director im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit Eichenlaub rc. 2c. v.
und
Seine Majestät der Kaiser der Franzosen:
den Herrn Heinrich Gottfried Bernhard Alphons Fürsten von
La Tour d Auvergne, Allerhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und
bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Preußen,
Groß-Officier des Kaiserlichen Ordens der Ehrenlegion, Ritter des Kö-
niglich Preußischen Rothen Adler-Ordens erster Classe 2c. 2c. 2.
und
den Herrn Alexander Johann Heiurich de Clergq, Allerhöchst Ihren
bevollmächtigten Minister, Commanreur des Kaiserlichen Ordens der Ehren-
legion 2c. 2c. 7.,
welche, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten,
über nachstehende Artikel übereingekommen sind: