Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Seine Majestät der Kaiser der Franzosen anderer Seits, von dem gleichen Wunsche 
beseelt, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Zollvereinsstaaten und Frank- 
reich zu befestigen und die gegenseitigen Handelsverhältnisse zu erweitern, haben 
beschlossen, einen Vertrag zu diesem Zwecke abzuschließen und zu Ihren Bevoll- 
mächtigten ernannt, nämlich: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
den Herrn Albrecht Grafen von Bernstorff-Stintenburg, Aller- 
höchst Ihren Staatsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, 
Großkreuz des Rothen Adler-Ordens mit Eichenlaub und Groß-Comthur 
des Königlichen Hausordens von Hohenzollern 2c. k. 2c., 
den Herrn Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhöchst Ihren 
Generaldirector der Steuern, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter 
Classe mit Stern und Eichenlaub 2c. 2c. 2c. 
den Herrn Alexander Maximilian Philipsborn, Allerhöchst Ihren 
Wirklichen Geheimen Legationsrath, Ritter des Rothen Adler-Ordens zwei- 
ter Classe mit Eichenlaub 2c. 2c. 2c., 
und 
den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Allerhöchst Ihren 
Director im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, 
Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit Eichenlaub rc. 2c. v. 
und 
Seine Majestät der Kaiser der Franzosen: 
den Herrn Heinrich Gottfried Bernhard Alphons Fürsten von 
La Tour d Auvergne, Allerhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und 
bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Preußen, 
Groß-Officier des Kaiserlichen Ordens der Ehrenlegion, Ritter des Kö- 
niglich Preußischen Rothen Adler-Ordens erster Classe 2c. 2c. 2. 
und 
den Herrn Alexander Johann Heiurich de Clergq, Allerhöchst Ihren 
bevollmächtigten Minister, Commanreur des Kaiserlichen Ordens der Ehren- 
legion 2c. 2c. 7., 
welche, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten, 
über nachstehende Artikel übereingekommen sind:
	        
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