Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Benennung der Gegenstände. 
Zollsätze für 1 
00 Kilogramm 
  
im Jahre 1862. 
vom 1. Oktober 1864 
an. 
  
Posa mentierwaaren aus Wolle.. g .... 
Bandwaaren aus Wolle.. .. 
Wollene Spigen 
Schuhe von Tuchecken .....·.. 
Indische Koschmir-Shawis und= Schärpen ... 
Nichtgmanmquaren.........·...... 
TuchlcistenjedekAtt,ganzoderzerfchnittea........ 
Kleider und fertige Gegenstände: 
nmen 
alie. . 
Alpaka-, Lama-, Vigogne= und Kameel-Gorne und .Gewebe, rein oder ge#3 
mischt mit Schaafwolle, unterliegen demselben Zollsatze, wie die schaafwollenen 
Garne und Gewebe, welches auch das Verhältniß der Mischung seyn mag. 
Garne und Gewebe aus Wolle und den anderen vorbenannten Stoffen, gemischt 
mit Baumwolle oder irgend welchen anderen Gespinnsten, zahlen denselben 
Zoll, wie Garne und Gewebe von reiner Wolle, vorousgesetzt, daß die Wolle 
in der Mischung das Uebergewicht hat. 
Garn aus Ziegenhaar bleibt der gegenwärt. bestehend. Behandlung unterworsen. 
Gewebe von Ziegenhaaren unterliegen derselben Behandlung wie die Gewebe 
aus Wolle. 
Seide: 
In Kokons 
Grege und moulinirte 
Gefärbte: 
Näh--, 
andere 
Floretseide: 
rohe 
gekämmte 
gesponnene, einfach und gezwirnt, rohe, weißgemachte, gebläute, gefärbte: 
von 80,000 einfachen Metres und darunter auf das Kilogramm . 
von81000e1afachenMetre0unddaruberaufdoSKilogramm. 
Gewebe, Strumpfwaaren, Spitzen von reiner Seide . 
Trep, nach englischem Muster, roher, schwarzer oder farbiger 
üll 
EIIIE 
—.. 
Stick= und Spisenseie 
glatte, roh 
appretirt .. 
façonnirte, roh oder appretirt .. 
Gewebe von Floretseide oder Seide und Floretseide, roh, weißgemacht, gefärbt, 
bedruckt 
Gewebe, iHofementierooren und Spitzen von Seide und Floretseide in Ver- 
bindung: 
mit ächtem Golde oder Silber. 
mit halbächtem oder unächtem Golde ober Silb er 
15 pCt. des Werthes. 
10 pCt. des Werthes. 
5 pCt. des Werthes. 
10 pCt. des Werthes. 
5 pCt. des Werthes. 
  
15 pCt. des Werthes. 
Frei 
10 pCt. des Werthes. 
15 pCt. des Werthes.] 10 pCt. des Werthes. 
20 Freé. 
Frei 
Frei 
3 Frs. für das Kilogr. Frei 
Frei Frei 
Frei 
10 Cts. für das Kilogr. 
  
— Frs. 
– ? 75 15 –– 
1 ? 20 14 — 
rei 
10 Frs. von 1866 b ztet 
von 1864 ab: 
20 Frs. Frei“ 
15 pCt. des Werthes. Frei 
10 pCt. des Werthes. Frei 
2 Frs. — Cts. 
12 7“ – « 
3»50« 
  
für das Kilogr.
	        
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