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Benennung der Gegenstände.
onig................·............
Absälle und Theile von rohen Häuten und Fellen und lediglich zur Leimfabrika-
tion geeignete Lederabfälleeelll
Seefische, frisch, getrocknet, gesalzen oder geräuchert, mit Ausschluß des Kablian
Muscheln, unausgeschälte.. ........
Fischthran.. ........
Fette jeder Art und Degras.. .... . . ...
Wallrath von Wall= und Pottfisenr
Wallfischbarten, rohe..wg .......
Seehunds- und Seekuh-Felle, roh, frisch oder getrocknet... ....
Korallen, rohe geschnittene, nicht gefaßt.. ......
Kampher, roher und gereinigter, Kermes, mineralische
Schwämme jeder 9t.;
Thierknochen und „Hufe, Wolfszcheeeeeee
Hörner:
rorrree;;;;
in geschnittenen Platten von jeder GrSSSe
Hate jeder Art, auch destillirtetete ........
akritzensaaaat ...
Korkholz:
rohes und geschabtes jeder Art... ........
Pfropfen, Platten, Seheen
Farbholz, auch gemahllleeess
Binsen und Schilfrohre, rohe.. ..
Lohrinde jeder Art, auch gemahllllen
Runkelruben
Kartofkfen
Lopfen .............................
ämereiemmitAusschlußderOelsåtnereien..............
OelkSämereienund-Ftüchte....................
Gemüse,gefalzeneobetinEfsigeingemachte..............
Cichorienwurzeln:
grien;
getrockkktee ..
Alkalinische Pflanzen.. .....
Marmor und Alabaster jeder Art:
roh, geschnitten oder gesägt von 16 Centimeter oder darüber Stärke.
anders gesägt, bearbeitet, geformt oder polrt:
Ecaussines und andere Bausteine, einschließlich der Schiefersteine:
roh, geschnitten oder gesggütt .....
bearbeitet oder poliitt:.;
Edelsteine jedrr 0tt
Achate und andere Steine gleicher Art, bearbeitet
Zollsätze für 100 Kilogramm
vom 1. Oktober 1864
im Jahre 1862. an.
Frei
10 pCt. des Werthes.
Frei
20 Frs.
Frei
3 Frs. — Ets.
« 25 77
1 « 14
Frei
1 Frs. — Cts.
1 „ 50 „
Frei
50 Cts.
Frei
10 pCt. des Werthes.