Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

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Benennung der Gegenstände. 
onig................·............ 
Absälle und Theile von rohen Häuten und Fellen und lediglich zur Leimfabrika- 
tion geeignete Lederabfälleeelll 
Seefische, frisch, getrocknet, gesalzen oder geräuchert, mit Ausschluß des Kablian 
Muscheln, unausgeschälte.. ........ 
Fischthran.. ........ 
Fette jeder Art und Degras.. .... . . ... 
Wallrath von Wall= und Pottfisenr 
Wallfischbarten, rohe..wg ....... 
Seehunds- und Seekuh-Felle, roh, frisch oder getrocknet... .... 
Korallen, rohe geschnittene, nicht gefaßt.. ...... 
Kampher, roher und gereinigter, Kermes, mineralische 
Schwämme jeder 9t.; 
Thierknochen und „Hufe, Wolfszcheeeeeee 
Hörner: 
rorrree;;;; 
in geschnittenen Platten von jeder GrSSSe 
Hate jeder Art, auch destillirtetete ........ 
akritzensaaaat ... 
Korkholz: 
rohes und geschabtes jeder Art... ........ 
Pfropfen, Platten, Seheen 
Farbholz, auch gemahllleeess 
Binsen und Schilfrohre, rohe.. .. 
Lohrinde jeder Art, auch gemahllllen 
Runkelruben 
Kartofkfen 
Lopfen ............................. 
ämereiemmitAusschlußderOelsåtnereien.............. 
OelkSämereienund-Ftüchte.................... 
Gemüse,gefalzeneobetinEfsigeingemachte.............. 
Cichorienwurzeln: 
grien; 
getrockkktee .. 
Alkalinische Pflanzen.. ..... 
Marmor und Alabaster jeder Art: 
roh, geschnitten oder gesägt von 16 Centimeter oder darüber Stärke. 
anders gesägt, bearbeitet, geformt oder polrt: 
Ecaussines und andere Bausteine, einschließlich der Schiefersteine: 
roh, geschnitten oder gesggütt ..... 
bearbeitet oder poliitt:.; 
Edelsteine jedrr 0tt 
Achate und andere Steine gleicher Art, bearbeitet 
Zollsätze für 100 Kilogramm 
  
  
  
vom 1. Oktober 1864 
im Jahre 1862. an. 
Frei 
10 pCt. des Werthes. 
Frei 
20 Frs. 
Frei 
3 Frs. — Ets. 
« 25 77 
1 « 14 
Frei 
1 Frs. — Cts. 
1 „ 50 „ 
Frei 
50 Cts. 
Frei 
10 pCt. des Werthes.
	        
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