Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

290 
IV. 
Vertrag 
zwischen 
Peußen, Sachsen, Kurhessen, den zum Thüringischen Zoll= und Han- 
dels-Vereine verbundenen Staaten und Braunschweig 
über 
den Verkehr mit Tabak und Wein. 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von Sachsen, 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen, die außer Seiner Majestät dem 
Könige von Preußen und Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen 
bei dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine betheiligten Souveraine für Ihre 
diesem Vereine angehörenden Lande und Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig 
und Lüneburg, von dem Wunsche geleitet, den gegenseitig freien Verkehr mit Tabak 
und Wein zwischen Ihren Landen aufrecht zu erhalten, haben Unterhandlungen er- 
öffnen lassen und zu Bevollmächtigten ernannt, und zwar: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren General-Direktor der Steuern Johann Friedrich von 
Pommer Esche, 
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Alexander Max Philipsborn 
und 
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Martin Friedrich Rudolph Del- 
brück; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel; 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
Allerhöchst Ihren Direktor der Haupt-Staats-Kasse Friedrich Theodor 
Bodez; 
Die außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner König- 
lichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen bei dem Thüringischen Zoll= und 
Handels-Vereine betheiligten Souveraine, und zwar:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.