Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1865. (49)

6) Eidesabnahme und eidliches Angelöbni . .. 
in geringfügigen Sachen jedoch nur . 
Wenn mehrere Zeugen oder Sachverständige in einem 
Termine gleichzeitig zu vereiden sind, so findet für jeden 
immer nur der halbe Ansatz Statt. 
7) Eidesformeln, für jede Seite 
in geringfügigen Sachen nur . 
Eidesformeln, welche dem nicht schwörenden Theile mitge- 
theilt werden, sind nur wie andere Abschriften zu liquidiren. 
8) Randbeschlüsse, soweit solse nach 20, Nr. 19 nicht 
kostenfrei sind .... 
in geringfügigen Sachen nr 
9) Randzeugnisse ... 
in geringfügigen Sachen . 
10) Schriftliche einzelne Ladungen und Benachrichtigungen, 
Zwischenauflagen, Requisitionen und Ausfertigungen, wo- 
durch bloß Akten beigezogen oder zurückgesendet werden 
in minderwichtigen und geringfügigen Sachen 
11) Alle andere Ausfertigungen — nur mit Ausschluß förm- 
licher Erkenntnisse — also namentlich Umläufe, Mandate, 
Hülfsauflagen und Exekutions-Befehle, deklaratorische Be- 
scheide, selbst wenn die Entscheidung gleich zu dem (eben- 
falls zu liquidirenden) Protokolle ertheilt wird 
in minderwichtigen Sachen ... 
iu geringfügigen 
Hülfsauflagen und Exekutions. .Befehle, welche i in Form 
eines Umlaufes gegen mebr als drei Debenten gerichtet 
sind, nur ein Dritttheil dieser Ansätze für jeden. 
Anmerkung 1. Weunn über die Aufhebung oder den Fortbestand 
eines Mandates auf Gehör beider Theile entschieden wird, so 
tritt die Erkenntniß- Sportel ein, in welcher der Ansatz für 
das Mandat untergeht. 
Anmerkung 2. Bei Klaggegenständen von weniger als 5 Thalern 
treten alle Ansätze für geringfügige Rechtssachen nur zur 
Hälfte ein. " 
Die Sportel-Ermäßigung bei Gegenständen unter fünf Tha- 
lern erstreckt sich auf alle Niederschreibungen und Ausfertigungen, 
auch auf solche, für welche kein besonderer Ansatz bei geringfügigen 
Rechtssachen bestimmt ist, also auch auf einfache und beglaubigte 
Abschriften. 
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