6) Eidesabnahme und eidliches Angelöbni . ..
in geringfügigen Sachen jedoch nur .
Wenn mehrere Zeugen oder Sachverständige in einem
Termine gleichzeitig zu vereiden sind, so findet für jeden
immer nur der halbe Ansatz Statt.
7) Eidesformeln, für jede Seite
in geringfügigen Sachen nur .
Eidesformeln, welche dem nicht schwörenden Theile mitge-
theilt werden, sind nur wie andere Abschriften zu liquidiren.
8) Randbeschlüsse, soweit solse nach 20, Nr. 19 nicht
kostenfrei sind ....
in geringfügigen Sachen nr
9) Randzeugnisse ...
in geringfügigen Sachen .
10) Schriftliche einzelne Ladungen und Benachrichtigungen,
Zwischenauflagen, Requisitionen und Ausfertigungen, wo-
durch bloß Akten beigezogen oder zurückgesendet werden
in minderwichtigen und geringfügigen Sachen
11) Alle andere Ausfertigungen — nur mit Ausschluß förm-
licher Erkenntnisse — also namentlich Umläufe, Mandate,
Hülfsauflagen und Exekutions-Befehle, deklaratorische Be-
scheide, selbst wenn die Entscheidung gleich zu dem (eben-
falls zu liquidirenden) Protokolle ertheilt wird
in minderwichtigen Sachen ...
iu geringfügigen
Hülfsauflagen und Exekutions. .Befehle, welche i in Form
eines Umlaufes gegen mebr als drei Debenten gerichtet
sind, nur ein Dritttheil dieser Ansätze für jeden.
Anmerkung 1. Weunn über die Aufhebung oder den Fortbestand
eines Mandates auf Gehör beider Theile entschieden wird, so
tritt die Erkenntniß- Sportel ein, in welcher der Ansatz für
das Mandat untergeht.
Anmerkung 2. Bei Klaggegenständen von weniger als 5 Thalern
treten alle Ansätze für geringfügige Rechtssachen nur zur
Hälfte ein. "
Die Sportel-Ermäßigung bei Gegenständen unter fünf Tha-
lern erstreckt sich auf alle Niederschreibungen und Ausfertigungen,
auch auf solche, für welche kein besonderer Ansatz bei geringfügigen
Rechtssachen bestimmt ist, also auch auf einfache und beglaubigte
Abschriften.
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