Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

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Durch höchste Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist dem 
Heinrich Jacoby in Berlin auf desfallsiges Nachsuchen ein Erfindungs-Patent auf 
ein verbessertes Perkussions-Schloß für Feuergewehre jeder Art nach Maßgabe der 
bei dem unterzeichneten Großherzoglichen Staats-Ministerium niedergelegten Zeich- 
nung und Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen sowie mit 
allen Wirkungen, welche in der Ministerial-Bekanntmachung vom 3. März 1843 
(Reg. Blatt v. J. 1843, S. 13.— 16) angegeben und begründet sind, auf die 
Dauer von fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzog- 
thums ertheilt worden. Uebrigens ist dieses Patent als erloschen zu betrachten, 
wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der fraglichen Erfindung nicht bin- 
nen Jahresfrist anher nachgewiesen wird. 
Nachdem die diesfallsige Urkunde unterm heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 6. Juni 1866. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Gelldorff. 
Bekanntmachung. 
Auf dem Grunde der Bestimmung in §. 3 des Gesetzes vom 5. April 1852, 
die Wiederherstellung des privilegirten Gerichtsstandes der in dem Eisenachs'schen 
Kreise angesessenen, früher reichsunmittelbaren Familien und ihrer Güter betreffend, 
bringt das Direktorium des Großherzoglichen Kreisgerichts hierselbst zur öffentlichen 
Kenntniß, daß von ihm, nach eingetretener Versetzung des Großherzoglichen Kreis- 
gerichts-Raths Fischer in den Ruhestand, für die Verhandlung und Entscheidung 
der gegen Mitglieder der gedachten Familien anhängigen oder anhängig werdenden 
muinderwichtigen und geringfügigen Rechtsstreitigkeiten, einschlüssig derer unter fünf 
Thalern Werth, sowie für die diese Personen oder ihre Güter nach §. 1 und §. 2 
des angezogenen Gesetzes betreffenden Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, na- 
mentlich rücksichtlich des Vormundschafts-, Grund-, Hppotheken-- und Privilegien-Wesens 
der Großherzogliche Kreisgerichts-Rath Richard Jungherr hier als Kom- 
missar und 
der Großherzogliche Kreisgerichts-Rath Wilhelm Eckardt hier als dessen 
Stellvertreter 
bestellt worden sind. Eisenach am 26. Mai 1866. 
Das Direktorium des Großbersoglio Sächsischen Kreisgerichts daselbst. 
Werni 
lim — lf- icheläkn.
	        
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