Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eise nach.
Nummer 8. Weimar. 2. Mai 1866.
Ministerial-Bekanntmachung.
Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, den von den Aktionären
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft in der General-Versammlung zu Gotha-
am 19. Februar d. J. gefaßten Beschlüssen — wonach auf Grund des zwischen der
Königlich Preußischen Staatsregierung für sich und Namens der Herzoglich Gothai-
schen Staatsregierung, einerseits, und der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft, an-
dererseits, am 12. Jannar d. J. abgeschlossenen, aus 20 Paragraphen bestehenden,
auliegenden Vertrags, sowie des beigeschlossenen, von der Direktion der Thüringi-
schen Eisenbahn-Gesell schaft mit den Städten Mühlhausen und Langensalza verein-
barten, aus 10 Paragra phen bestehenden Vertrags de dato Erfurt den 30. Sep-
tember 1865 und des angefügten, 11 Paragraphen umfassenden, Statut-Nachtrags
von der gedachten Gesellschaft der Bau und Betrieb einer Zweigbahn von Gotha
nach Leinefelde übernom men worden ist — nach Maßgabe des § 31 des Gesell-
schafts-Statuts zu genehmigen, auch den angeschlossenen Nachtrag zum Statut zu be-
stätigen gnädigst beschlossen haben, so wird dieses zur Nachricht und Nachachtung
andurch bekannt gemacht.
Weimar am 21. März 1866.
Großherzoglich „Sichsisches Staats-Ministerium.
n Watzdorf.
Vertra
mit der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft über den Bau und Betrieb
einer Eisenbahn von Gotha nach Leinefelde.
Zwischen der Königlich Preußischen Staatsregierung, vertreten durch den Geheimen
Regierungsrath Kieschke, für sich und Namens der Herzoglich Sachsen-Coburg-Go-
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