Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eise nach. 
Nummer 8. Weimar. 2. Mai 1866. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, den von den Aktionären 
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft in der General-Versammlung zu Gotha- 
am 19. Februar d. J. gefaßten Beschlüssen — wonach auf Grund des zwischen der 
Königlich Preußischen Staatsregierung für sich und Namens der Herzoglich Gothai- 
schen Staatsregierung, einerseits, und der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft, an- 
dererseits, am 12. Jannar d. J. abgeschlossenen, aus 20 Paragraphen bestehenden, 
auliegenden Vertrags, sowie des beigeschlossenen, von der Direktion der Thüringi- 
schen Eisenbahn-Gesell schaft mit den Städten Mühlhausen und Langensalza verein- 
barten, aus 10 Paragra phen bestehenden Vertrags de dato Erfurt den 30. Sep- 
tember 1865 und des angefügten, 11 Paragraphen umfassenden, Statut-Nachtrags 
von der gedachten Gesellschaft der Bau und Betrieb einer Zweigbahn von Gotha 
nach Leinefelde übernom men worden ist — nach Maßgabe des § 31 des Gesell- 
schafts-Statuts zu genehmigen, auch den angeschlossenen Nachtrag zum Statut zu be- 
stätigen gnädigst beschlossen haben, so wird dieses zur Nachricht und Nachachtung 
andurch bekannt gemacht. 
Weimar am 21. März 1866. 
Großherzoglich „Sichsisches Staats-Ministerium. 
n Watzdorf. 
Vertra 
mit der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft über den Bau und Betrieb 
einer Eisenbahn von Gotha nach Leinefelde. 
Zwischen der Königlich Preußischen Staatsregierung, vertreten durch den Geheimen 
Regierungsrath Kieschke, für sich und Namens der Herzoglich Sachsen-Coburg-Go- 
11
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.