Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

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In gleicher Weise werden die von der Herzoglich Gothaischen Regierung und von 
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft für diese Bahn auf Vorarbeiten bereits 
verausgabten Kosten auf den Bau-Fonds übernommen. 
Die Bahn soll vorläufig nur mit einem Gleise ausgeführt, das zweite Gleis 
aber auf Kosten des neuen Bahnunternehmens hergestellt werden, sobald die beiden 
betheiligten Staatsregierungen solches für erforderlich erachten. 
Der Grund und Boden ist von vorn herein für ein Planum mit Doppel- 
gleise zu erwerben, auch sind die Brücken und Durchlässe wenigstens in den Fun- 
dirungen sogleich für zwei Gleise herzustellen. 
8g. 4. 
Nachdem für die projektirte Bahn die Konzessionen (§. 2) ertheilt sein wer- 
den, muß mit der Fertigstellung der Baupläne und Anschläge ohne Verzug vorge- 
schritten werden. Nach Vollendung und Genehmigung derselben (§F. 3) soll der 
Bau der Bahn sofort begonnen und ununterbrochen fortgesetzt werden. 
Eine zeitweise Unterbrechung des Baues soll jedoch in dem Falle zugelassen 
werden, wenn ungewöhnliche Ereignisse die Beschaffung der erforderlichen Geldmittel 
in außerordentlichem Grade erschweren. 
§. 5. 
Das Anlage-Kapital, welches erforderlich ist zum Bau und zur vollständigen 
Anusrüstung der Bahn, zur Erweiterung des der Thüriugischen Eisenbahn-Gesellschaft 
gehörigen Anschluß-Bahnhofes und dessen Gebäulichkeiten zu Gotha, soweit solche le- 
diglich durch die Einführung und den Betrieb der neuen Bahn nöthig werden sollte, 
zur Beschaffung der für die neue Bahn erforderlichen Transport-Mittel, zur Ver- 
zinsung des Anlage-Kapitals während der Bauzeit (§. 7), zur Deckung der bei Be- 
schaffung der Geldmittel etwa entstehenden Verluste, wird den bisherigen Ermitte- 
lungen entsprechend auf Fünf Millionen Einmal Hundert Ein und Sechzig Tau- 
send Thaler angenommen, wovon auf die Preußische Strecke Drei Millionen Sechs- 
mal Hundert Ein und Sechzig Tausend Neun Hundert und Achtzig Thaler und auf 
die Gothaische Strecke Eine Million Vier Hundert Neun und Neunzig Tausend und 
Zwanzig Thaler fallen. 
Die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft wird dasselbe durch Ausgabe von Stamm- 
Aktien Lit. B beschaffen, welche, mit Ausnahme von 500,000 Thlr., zu deren 
Uebernahme zum Pari-Course die Städte Mühlhausen und Langensalza (§. 9) sich 
verpflichtet haben, mit Vier vom Hundert jährlich verzinslich sind und zu deren 
Zeichnung zum Pari-Course den Besitzern der bereits vorhandenen Stamm-Aktien der 
Thüringischen Eisenbahn- Gesellschaft das Vorzugsrecht eingeräumt wird. Die mit 
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