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ten zu lassen und keine weiteren Anforderungen wegen der Lage und Einrichtungen
der Bahnhöfe oder aus einem andern Grunde an die Städte zu stellen.
Erfurt, am 30. September 1865.
Namens der Stadt Mühlhausen:
Dr. Engelhart. Dr. Schweineberg.
Namens der Stadt Langensalza:
Cramer. Beyer.
Namens der Direktion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft:
v. Mostitz. Dr. Reinhard. Kräger. Riemann. Eichel. Hartnack.
Herrmann.
Statuten - achtrag
bezüglich der Gotha-Leinefelder Bahn.
S. 1.
Das Unternehmen der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft wird auf den Bau
und Betrieb einer Eisenbahn von Gotha, im Anschluß an die Thüringische Eisen-
bahn, über Langensalza und Mühlhansen bis Leinefelde, im Anschluß an die, von
der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft von Halle nach Cassel
zu bauende Zweigbahn, nach Maßgabe des zwischen der Königlich Preußischen und
der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Staatsregierung, einerseits, und der
Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft, vertreten durch ihre Direktion, andererseits,
abgeschlossenen Vertrags vom 12. Januar 1866 ausgedehnt.
§. 2.
Das zur Ausführung des neuen Unternehmens erforderliche Anlage-Kapital wird
auf vorläufig 5,161,000 Thlr., in Worten: Fünf Millionen Ein Hundert Ein
und Sechzig Tausend Thaler angenommen.
S. 3.
Die Beschaffung der 5,161,000 Thlr. erfolgt durch Ausgabe neuer Stamm-
Aktien Lit. B der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft und zwar:
a) von 46,610 Stück in Appoints von 100 Thalern Nominal-Werth unter
Zins-Garantie der beiden Staaten Preußen und Sachsen-Coburg-Gotha nach
Maßgabe des Vertrags vom 12. Januar 1866,
b) von 2500 Stück ungarantirter Aktien in Appoints von 200 Thalern, von
welchen die Stadt Langensalza 750 Stück, die Stadt Mühlhausen 1750
Stück al pari zu übernehmen haben.