Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

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ten zu lassen und keine weiteren Anforderungen wegen der Lage und Einrichtungen 
der Bahnhöfe oder aus einem andern Grunde an die Städte zu stellen. 
Erfurt, am 30. September 1865. 
Namens der Stadt Mühlhausen: 
Dr. Engelhart. Dr. Schweineberg. 
Namens der Stadt Langensalza: 
Cramer. Beyer. 
Namens der Direktion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft: 
v. Mostitz. Dr. Reinhard. Kräger. Riemann. Eichel. Hartnack. 
Herrmann. 
Statuten - achtrag 
bezüglich der Gotha-Leinefelder Bahn. 
S. 1. 
Das Unternehmen der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft wird auf den Bau 
und Betrieb einer Eisenbahn von Gotha, im Anschluß an die Thüringische Eisen- 
bahn, über Langensalza und Mühlhansen bis Leinefelde, im Anschluß an die, von 
der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft von Halle nach Cassel 
zu bauende Zweigbahn, nach Maßgabe des zwischen der Königlich Preußischen und 
der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Staatsregierung, einerseits, und der 
Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft, vertreten durch ihre Direktion, andererseits, 
abgeschlossenen Vertrags vom 12. Januar 1866 ausgedehnt. 
§. 2. 
Das zur Ausführung des neuen Unternehmens erforderliche Anlage-Kapital wird 
auf vorläufig 5,161,000 Thlr., in Worten: Fünf Millionen Ein Hundert Ein 
und Sechzig Tausend Thaler angenommen. 
S. 3. 
Die Beschaffung der 5,161,000 Thlr. erfolgt durch Ausgabe neuer Stamm- 
Aktien Lit. B der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft und zwar: 
a) von 46,610 Stück in Appoints von 100 Thalern Nominal-Werth unter 
Zins-Garantie der beiden Staaten Preußen und Sachsen-Coburg-Gotha nach 
Maßgabe des Vertrags vom 12. Januar 1866, 
b) von 2500 Stück ungarantirter Aktien in Appoints von 200 Thalern, von 
welchen die Stadt Langensalza 750 Stück, die Stadt Mühlhausen 1750 
Stück al pari zu übernehmen haben.
	        
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