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Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Mi-
nisteriums vom 24. Juli d. J., die bevorstehenden Wahlen zum Norddeutschen
Reichstage betreffend (Seite 151 des Reg. Blatts), wird hierdurch weiter zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht, daß von dem Bundesrathe des Norddeutschen Bundes als
Termin zur Vornahme dieser Wahlen
Sonnabend der 31. August d. J.
bestimmt worden ist.
Der Wahl--Termin beginnt Vormittags 9 Uhr und dauert, mit Unterbrechung
auf die Zeit von 12 bis 1 Uhr Mittags, in Orten mit 2000 Einwohnern und
darunter bis Nachmittags 4 Uhr, in Orten mit über 2000 Einwohnern bis Nach-
mittags 5 Uhr.
Zugleich wird zur Nachachtung für die Wahlbehörden noch besonders darauf
aufmerksam gemacht, daß das über den Wahl-Akt aufzunehmende Protokoll nebst
Stimmliste die Zahl der erschienenen Wähler und die Zahl der gültig sowie un-
gültig abgegebenen Stimmen enthalten muß und daß nur solche Personen zur
Stimmgebung zuzulassen sind, welche in der Wahlliste stehen.
Weimar am 17. August 1867.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements---Chef:
J. von Helldorff.
Nachdem die Schneiderinnung zu Neustadt a./O. ihre Auflösung beschlossen
hat und die desfallsigen Verhandlungen erfolgt sind, so wird nach Maßgabe des
§. 52 der Ausführungs-Verordnung vom 12. November 1862 zur Gewerbeord-
nung die geschehene Aufhebung der juristischen Persönlichkeit gedachter Innung hier-
mit bekannt gemacht.
Weimar am 6. August 1867.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Felldorff.
Weimar. — Hof- Buchdruckerei.