Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

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Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Mi- 
nisteriums vom 24. Juli d. J., die bevorstehenden Wahlen zum Norddeutschen 
Reichstage betreffend (Seite 151 des Reg. Blatts), wird hierdurch weiter zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß von dem Bundesrathe des Norddeutschen Bundes als 
Termin zur Vornahme dieser Wahlen 
Sonnabend der 31. August d. J. 
bestimmt worden ist. 
Der Wahl--Termin beginnt Vormittags 9 Uhr und dauert, mit Unterbrechung 
auf die Zeit von 12 bis 1 Uhr Mittags, in Orten mit 2000 Einwohnern und 
darunter bis Nachmittags 4 Uhr, in Orten mit über 2000 Einwohnern bis Nach- 
mittags 5 Uhr. 
Zugleich wird zur Nachachtung für die Wahlbehörden noch besonders darauf 
aufmerksam gemacht, daß das über den Wahl-Akt aufzunehmende Protokoll nebst 
Stimmliste die Zahl der erschienenen Wähler und die Zahl der gültig sowie un- 
gültig abgegebenen Stimmen enthalten muß und daß nur solche Personen zur 
Stimmgebung zuzulassen sind, welche in der Wahlliste stehen. 
Weimar am 17. August 1867. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements---Chef: 
J. von Helldorff. 
Nachdem die Schneiderinnung zu Neustadt a./O. ihre Auflösung beschlossen 
hat und die desfallsigen Verhandlungen erfolgt sind, so wird nach Maßgabe des 
§. 52 der Ausführungs-Verordnung vom 12. November 1862 zur Gewerbeord- 
nung die geschehene Aufhebung der juristischen Persönlichkeit gedachter Innung hier- 
mit bekannt gemacht. 
Weimar am 6. August 1867. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Felldorff. 
Weimar. — Hof- Buchdruckerei.