Zollsätze nach dem
Maßstab Vertrage vom
Benennung der Gegenstände. der 2. August JII. December
Verzollung.] 1862. 1866.
Fra. Ct. Fra. Ct.
Metalle.
Stahl:
in Stäben aller Art, Bandstahl.... ... 100 Kilogr.. 1113 9
in braunen Blechen oder Blättern, heißgewalzt, über ½
Millimeter start... ....... „ 18 11Tb5
in braunen Blechen oder Blättern, heißgewalzt, von ½ i
MillimetetoderweaigekStötke.......... » 25;. 15
in weißen Blechen oder Blättern, kaltgewalzt, von belie- «
bigetStakke...-.............. » 25 15
Stahldraht, auch versilbert, zu Instrumentensaiten « 25 20
Stahlfedern zur Fabrikation von Wägen, Eisenbahnwöge Ü
und Lokomotibeen „ 15 11
Maschinentheile von Stahl, polirt, gefeilt, zum Gebrauche
vorgerichtet oder nicht, von mehr als 1 Kilogramm Ge- .
wicht...m .... .... „ 25. 15
Maschinentheile von Stahl, von 1 Kilogramm oder weni- "
ger Gewmichttt „ 35 20
Werkzeuge aus reinem Stahl (Sensen, Sicheln, gerade #
oder Cirkularsägen und andere nichtbenannters „ 32 20
Wirthschaftsgeräthe und andere nicht namentlich aufgeführte "
Gegenstände aus reinem Stalll „ 32 . 20
Maschinen und mechanische Geräthschaften.
Die rohen oder bearbeiteten Gegenstände, einschließlich der Ge-
schütze, und die Maschinentheile, welche zur Construktion, I
Takelage, Armirung und Erhaltung von hölzernen oder !
eisernen, Segel- oder Dampf-Handels-Seeschiffen gehören.nach den unter der Rubrik frei
„Maschinen und Maschinen-
theile“ angegebenen Zoll-
sätzen.
NB. Der innerhalb eines Jahres zu leistende Nachweis über 1
die Verwendung der genannten Gegenstände zu dem
oben besagten Zwecke wird, gemäß den Bestimmungen |
des Gesehes vom 19. Mai 1866) und den die TAn-
wendung defselben regeluden Dekreten, gefordert. #
Segel. koer Dampsschiffe für die See, mit Takelage und Ar- #
. von Holz für die franzz20
sische Tonne "„ 2
von Eisen „ 60
*) Siehe Preuß. Hand.. Arch. 1866. II. S. 3. C