Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

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Muster III. 
(Unikat) dessen genaue Ueberein- 
stimmung mit dem (Duplikat) 
bescheinigt wird 
  
Begleitschein J. 
über inländisches Salz, für welches die Steuer nicht entrichtet ist. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ausfertigungs-Amt: Empfangs-Amt: 
zu meldete heute dem unterzeichneten Amte an, 
die nachstehend verzeichnete Salzmenge durch wohnhaft zu 
an wohnhaft zu versenden zu wollen und soll der Ausgang 
aus dem Zollvereins-Gebiete über das uerrm zu erfolgen. 
Der Kolli Brutts- Netto- Art des angelegten 
Salzgattung. Zahl u. rrnt Bezeich.ewicht. Gewicht. Verschlusses und 
Herpunung. nung. Cix. Öfdd Cu. Öfbd. Anzahl der Bleie. 
l 
! 
„Salz. 
D überaimm. aus diesem von verlangten Begleitscheine die 
Verpflichtung, die obige Salzladung mit gegenwärtigem Begleitscheine bis zum 
bei dem Amte zu in unverändertem Zustande und mit unverletztem 
Verschlusse zur Revision zu stellen oder stellen zu lassen, ingleichen für den entsprechenden Betrag der 
Salzsteuer zu haften. 
Diese Verpflichtungen erlöschen nur dann, wenn durch das oben bestimmte Amt bescheinigt sein 
wird, daß denselben völlig genügt sei. 
Für die vorstehend angegebene Verpflichtung 
ist Sicherheit geleistet. 
Unterschrist des Hürgen: 
Übernehme diesen Begleitschein und mit 
demselben die vorstehend angegebenen Verpflichtungen. 
„den ten 186 
Unterschrist des Gegleitschein - Extrahenten: 
, den ten 186 
Großherzogliches Salz-Steuer- Amt. 
  
(Stempel.) 
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