Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

Muster V. 
265 
Nachweisung 
auf Anmeldung des Salzwerks-Inhabers 
im Monate 
.. 2—22222 
verabfolgten Salzmengen, für welche die Steuer noch zu entrichten ist. 
  
Des Registers über die Besteuerung und Salzmenge, 
Bersendung des Kochsalzes, sowie der Anmeldung Netto. Gewicht. 
No. 
Ctr. Psd. 
  
  
  
Summa 
Davon betrögt die Steuer 
Thlr. Sgr. Pf. 
den ten 186 
Großherzogl. Salz-Steuer-Amt. 
Der unterzeichnete Solzwerks-Besitzer erkennt 
die Richtigkeit der obigen Berechnung hierdurch 
an und beantragt bei dem 
die Anschreibung des 
obigen Betroges auf Kredit. verpflichtet sich ouch, 
dieses Anerkenntniß, sobold der darin bezeschnele 
Abgabenbetrog eingezalllt wird, zurückzufordern 
und haftet dem Staate für die nochmalige Zoh 
lung, wenn er dies Anerkenntniß zurückzunehmen 
unterläßt. 
den ## 186 
  
  
  
Die nebenberechnete Steuer ist ge- 
bucht im 
(Haupt-Journal Nr. ) 
Kredit= Journol Nr. 
(Haupt-Manual Selte 
Kredit-Manual Seite 
N. J. 
Rendant. 
Nr. ) 
Nr. 
N. N. 
Kontroleur.
	        
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