Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

Zegierungs-Blatt 
Großherzogthun 
Sachsen-Weimar-Eise nach. 
Nummer 32. Weimar. 31. Dezember 1867. 
  
Ministerial--Bekanntmachungen. 
Als Haupt-Agent der Deutschen Feuer-Versicherung auf Gegenseitigkeit in 
Ludwigshafen a.Rh. für das Groaßherzogthum ist an der Stelle des Agenten 
Carl Obstfelder von hier der Königlich Preußische Lieutenant a. D., Max Sonders- 
hausen allhier, eingetreten. 
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 17. Dezember 1867. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Nach einer auher gelangten Mittheilung des Herzoglich Sächsischen Ministe- 
riums in Altenburg ist, gemäß einer jenseitigen höchsten Verordnung vom 29. No- 
vember d. J., zur Giltigkeit der zum Gebrauch im Auslande bestimmten Heimaths- 
und Heirathserlaubniß-Scheine die bisher vorgeschrieben gewesene Beglaubigung des 
Herzoglichen Ministeriums, Abtheilung des Innern, — früher der vormaligen Her- 
zoglichen Landesregierung — vom 1. Januar 1868 an nicht mehr erforderlich, 
folgende Behörden aber: 
die Herzoglichen Gerichtsämter 1I und II in Altenburg, desgleichen zu Schmölln, 
Lucka, Gößnitz, Ronneburg, Roda, Eisenberg und Kahla, 
das Herzogliche Gericht zu Menselwitz, 
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