Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

  
„ Bezeichnung. 
  
Bemerkungen. 
  
49b 
50a 
50 
51 
52 
— 
53 
53b 
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61 
Erinnerungs.= Verordnung an den Gemeindevor 
stand in derselben Angelegenheit. 
Benachrichtigung an den Gemeindevorstand wegen 
eingetretener Erledigung einer solchen Ank- 
tion. 
Benachrichtigung an den Gemeindevorstand wegen 
Aufhebung einer erfolgten Beschlagnahme 
resp. Auspfändung. 
Ladung zum Schwörungs-Termin, wenn nur ein 
Theil zu schwören hat. 
Ladung zum Schwörungs-Termin, wenn beide 
Theile zu schwören haben. 
Kataster-Extrakts = Abschrift, verbunden mit Taxa- 
tions-Aufsatz. 
Netz zu Dismembrations-Plänen. 
Depositen-Buch: 
a) im kleinen (Akten) Formate auf Kataster- 
Papier. 
b) im größeren Formate auf Kataster-Papier. 
Hppotheken= und Privilegien-Bücher, desgleichen 
Register dazu. 
  
Quittung über Gebühren der Zeugen und Sach- 
verständigen. 
" beiten. 
Straf. .Mandat I. 
Strif- Mandat II. (für Rückfälle). 
Ladung zur Hauptverhandlung nach erfolgtem Ein- 
spruch gegen ein Mandat. 
Hülfsauflage in Prozeß= Sachen nach dem Gesetz 
vom 28. Mai 1857 S§S. 18. 
  
Requisitionen in Sportelbeitreibungs= Angelegen- 
Auch an den betreffenden Ge- 
richtsschöffen oder an den 
Schuldner selbst zu benutzen. 
Diese, alsbald gebunden, wer- 
den nach wie vor nur in Wei- 
mar, dermalen von dem Hof- 
Buchbinder Henß, geliefert.
	        
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