Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

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Ar. 
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III. Grund= und Hypotheken-Wesen. 
Schuld= und Pfandverschreibung, wenn zwei Personen gemeinschaftlich borgen. 
Protokoll hierzu. 
Schuld= und Pfandverschreibung, wenn der Ehemann borgt und die Ehefrau 
sich verbürgt. 
Protokoll hierzu. 
Schuld= und Pfandverschreibung für eine einzelne Person. 
Protokoll hierzu. 
Kaufvertrag. 
Protokoll hierzu. 
Registrande. 
Forderzettel. 
Lehns-Extrakt. 
  
53 Kataster-Extrakt-Abschrift mit Taxe. 
53b Netz zu Dismembrations-Plänen. 
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Hppothekenbücher und Regzister. 
6 u. bc Sparkasse-Darlehns-Protokolle. 
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Erinnerungs-Verordnung. 
1 Uebereignungs= Urkunde. 
Auflagen wegen Besitztitel-Berichtigung. 
Erbzuschreibeschein. 
Theilbrief bei sofortiger Theilung ererbter Grundstücke. 
Dergleichen bei Theilung bisher gemeinschaftlichen Grundbesitzes. 
Pfand= und Privilegien-Schein. 
Notifikation von einer Cession. 
Anhang zu einer Cession an den Pfandschein. 
Notifikation über Eintragung eines Hülfspfandrechts. 
Protokoll zu einem Schuld= und Pfandbekenntniß wegen Nachdarlehns 
zweier Eheleute, wenn eine noch nicht eingetragene Cession in Frage. 
Pfandscheinsnachtrags-Protokoll, wenn der Ehemann borgt und die Ehefrau 
sich verbürgt, desgleichen. 
Protokoll zu dergleichen ohne in der Mitte liegende Cession. 
Dergleichen mit Bürgschaft zweier Eheleute ohne Cession.
	        
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