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Durch höchste Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist dem
Herrn Woldemar von Loewis of Menar auf Panten bei Riga ein Patent
a) auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Flachsbreche und
b) auf eine ebenfalls durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Flachs-
schwing-Maschine
unter allen Voraussetzungen und Bedingungen sowie mit allen Wirkungen, welche
in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Neg. Bl. v. J. 1843, S. 13—16)
angegeben sind, auf die Dauer von fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den
Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jah-
resfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats-
Ministerium nachgewiesen wird, daß die bezügliche Erfindung im Großherzogthume
in bleibende Ausführung gesetzt ist.
Nachdem die dießfallsige Urkunde unterm heutigen Tage ausgefertigt worden
ist, wird solches hierdurch zux öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 27. Februar 1867.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
Bekanntmachung.
In Folge genauer Ermittelungen sind verschiedene Veränderungen hinsichtlich
der Post-Distanzen im Großherzogthume eingetreten, und es beträgt nunmehr die
Entfernung für Extra-Posten, Estaffetten und Couriere:
, Entfernung
Stationen: in
Meilen.
Von Apolda: . . nach Buttstädt . . .·....... 21h
„ Camburg', dirett 2½¼
üÜber Dornburg und Stenhais .....·.. 2¾
nach Eckardtsberg. .....·.. W«
»Jena,vondek Stadt.......·..2
vomBahahofe.-........ 2¼
nach Stadtsulga“ #. ....... 1¾
„Weimar, von der Stodt zur Stadt 2¼
von der Stadt zum Vahnhofe oder vom - i Stadt
"/ oder dem Bahnhofe 2½