Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

Regierungs-Blatt 
Großberzogthun 
Sachsen-Weimar-Eise nach. 
Nummer 17. Weimar. 27. Juli 1871. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[64] 1. Nachdem das bisherige Großherzogliche Konsulat in Lille mit Rücksicht 
auf die Zeitverhältnisse aufgehoben und der betreffende Großherzogliche Konsul 
seiner Amtsthätigkeit enthoben worden ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar am 3. Juni 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und des Innern. 
pr. von Groß. 
165|] II. Nachdem die Hoheits = und Landesgrenz-Differenzen zwischen dem Groß- 
herzogthume und dem Herzogthume Sachsen Gotha im diesseitigen Justizamtsbezirke 
Ilmenau in Folge der neuerer Zeit wieder ausgenommenen Verhandlungen beseitigt 
und ausgeglichen worden sind und dem entsprechend die Feststellung der Landes- 
grenze vom Dreiherrensteine bei Stützerbach bis zum Dreiherrensteine zwischen Mar- 
tinroda, Gera und Angelroda erfolgt und hierauf auch die Versteinung der Letzte- 
ren bezüglich neu bewirkt, ergänzt und berichtigt worden ist, hat das unterzeichnete 
Staats-Ministerium mit dem Herzoglichen Staats-Ministerium zu Gotha mit höchster 
Genehmigung sich dahin geeinigt, daß die Ausgleichung der Hoheitsverhältnisse längs 
des gedachten Grenzlaufs nach Maßgabe der durch den Staatsvertrag vom 31. 
Jannar 1863 (Landständischer Schriftenwechsel von 1863 S. 27.) vereinbarten 
Grundsätze und Bestimmungen unerwartet dessen, was im Uebrigen noch zur Hoheits- 
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