Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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Ernennungen von einem General-Konsul, Konsuln und Vize-Konsuln 
des Deutschen Reichs; unter 
das Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen 
Bundes vom 6. Juni 1870 über den Unterstützungs-Wohnsitz in 
Württemberg und Baden, vom 8. November 1871; unter 
das Gesetz, betreffend die Einführung der Gewerbeordnung des Nord- 
deutschen Bundes vom 21. Juni 1869 in Württemberg und Baden, 
vom 10. November 1871; unter 
das Gesetz, betreffend die Verwendung des Ueberschusses aus dem 
Bundeshaushalt vom Jahre 1870, vom 10. November 1871; unter 
den Allerhöchsten Erlaß vom 12. November 1871, betreffend die 
Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen in Betrage von 2,020,900 
Thalern; unter 
Ernennungen von Konsuln des Deutschen Reichs; unter 
das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zu dem Haus- 
halts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1871, vom 22. No- 
vember 1871; unter 
das Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichs- 
Eisenbahnen in Elsaß= Lothringen, vom 22. November 1871; unter 
das Gesetz, betreffend die Einführung der Maaß= und Gewichtsord- 
nung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 in Bayern, 
vom 26. November 1871; unter 
das Gesetz über die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bun- 
des, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom 9. November 
1867 in Bayern vom 24. November 1871; unter 
das Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen 
Bundes vom 8. April 1868 über die Unterstützung der bedürftigen 
Familien zum Dienst einberufener Mannschaften der Ersatz-Reserve 
in Baden, vom 22. November 1871; unter 
das Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen 
Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während 
des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 in Baden; unter 
die Verordnung, betreffend die Einführung des Preußischen Militär- 
Strafrechts in Baden, vom 24. November 1871. 
(Fortsetzung folgt.) 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.