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Ernennungen von einem General-Konsul, Konsuln und Vize-Konsuln
des Deutschen Reichs; unter
das Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen
Bundes vom 6. Juni 1870 über den Unterstützungs-Wohnsitz in
Württemberg und Baden, vom 8. November 1871; unter
das Gesetz, betreffend die Einführung der Gewerbeordnung des Nord-
deutschen Bundes vom 21. Juni 1869 in Württemberg und Baden,
vom 10. November 1871; unter
das Gesetz, betreffend die Verwendung des Ueberschusses aus dem
Bundeshaushalt vom Jahre 1870, vom 10. November 1871; unter
den Allerhöchsten Erlaß vom 12. November 1871, betreffend die
Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen in Betrage von 2,020,900
Thalern; unter
Ernennungen von Konsuln des Deutschen Reichs; unter
das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zu dem Haus-
halts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1871, vom 22. No-
vember 1871; unter
das Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichs-
Eisenbahnen in Elsaß= Lothringen, vom 22. November 1871; unter
das Gesetz, betreffend die Einführung der Maaß= und Gewichtsord-
nung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 in Bayern,
vom 26. November 1871; unter
das Gesetz über die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bun-
des, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom 9. November
1867 in Bayern vom 24. November 1871; unter
das Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen
Bundes vom 8. April 1868 über die Unterstützung der bedürftigen
Familien zum Dienst einberufener Mannschaften der Ersatz-Reserve
in Baden, vom 22. November 1871; unter
das Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen
Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während
des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 in Baden; unter
die Verordnung, betreffend die Einführung des Preußischen Militär-
Strafrechts in Baden, vom 24. November 1871.
(Fortsetzung folgt.)
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.