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Für das Hinsenden der ledigen Pferde und Wagen wird,
1) wenn mit denselben die Fahrt nach derjenigen Station, wohin rie
Pferde gehören, zurückgelegt wird, keine Bergütung gezahlt.
Geht aber
2) die Fahrt nach irgend einem andern Orte, gleichviel, ob auf einer
Post-Route oder außerhalb derselben, so müssen entrichtet werden:
a) für das Hinsenden der ledigen Pferde und Wagen von der Station
bis zum Orte der Abfahrt die Hälfte des reglementsmäßigen
Extrapost- 2c., Wagen- und Trinkgeldes nach der wirklichen Ent-
fernung,
b) für die Beförderung des Reisenden der volle Betrag dieser regle-
mentsmäßigen Gebühren,
c) für das Zurückgehen der ledigen Pferde und Wagen von dem Orte
ab, wohin die Extrapost 2c. gebracht worden ist, bis zu der Station, zu
welcher die Pferde gehören, die Hälfte des reglementsmäßigen
Extrapost- 2c., Wagen= und Trinkgeldes für denjenigen Theil
des Rückweges, der übrig bleibt, wenn die Entfernung abge-
rechnet wird, auf welcher die Extrapost= 2c. Beförderung stattge-
funden hat.
n) Extraposten 2c., nach Orten nunter 2 Meilen.
XXXI Für Extraposten 2c. nach Orten unter 2 Meilen werden die Gebühren für
eine Entfernung von 2 Meilen erhoben.
o) Extraposten 2c., welche über eine Station hinans beuutzt werden.
XX#A#n# Wenn die Reise an einem Orte endigt, welcher nicht über eine Meile hinter
oder seitwärts einer Station liegt, so hat der Reisende nicht nöthig, auf der letzten
Post-Station die Pferde zu wechseln, vielmehr müssen ihm auf der vorletzten
Station die Pferde gleich bis zum Bestimmungsorte gegen Entrichtung der reglements-
mäßigen Sätze für die wirkliche Entfernung, jedoch mindestens für 2 Meilen, gegeben
werden.
IXXm Geht die Fahrt von einer Station bz. von einem Eisenbahn-Haltepunkte ab
und über eine Station hinaus, welche nicht über eine Meile vom Abfahrtsorte ent-
fernt liegt, so kann über diese Station ohne Pferdewechsel ebenfalls gegen Entrich-
tung der reglementsmäßigen Sätze für die wirkliche Entfernung, jedoch mindestens
für 2 Meilen, hinausgefahren werden.
) Berechnung der Bruchmeilen und der Bruchpfennige, sowie Umrechunng.
XI#Wegen Berechnung der Fünftelmeilen und der Bruchpfennige, sowie wegen