Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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Entrichtung des Bestellgeldes für nur einen Gegenstand tritt auch in denjenigen 
Fällen ein, in welchen ein und dieselbe Person mehrere durch Expressen zu bestellende 
Sendungen an ein und denselben Adressaten, unter Vorausentrichtung des Expreß- 
Bestellgeldes, gleichzeitig einliefert. Es wird dabei vorausgesetzt, daß die Einliefe- 
rung nicht durch die Briefkasten, sondern an der Annahmestelle der Postanstalt er- 
folgt. 
8. XIV. 
Nachsendung. 
Für nachzusendende Packete, für nachzusendende Briefe mit Werthangabe und 
für nachzusendende Briefe mit Postvorschuß wird das Porto und bz. auch die Ver- 
sicherungsgebühr von Bestimmungsort zu Bestimmungsort zugeschlagen. Für andere 
Gegenstände findet ein neuer Ansatz nicht statt. 
Rekommandations-Gebühr (§. IV), Gebühr für Postanweisungen (S. V) und 
Postvorschußgebühr (§. VII) werden bei der Nachsendung nicht noch einmal angesetzt. 
S. XV. 
Rücksendunng. 
Für zurückzusendende Packete, für zurückzusendende Briefe mit Werthangabe 
und für zurückzusendende Briefe mit Postvorschuß ist das Porto bz. auch die Ver- 
sicherungegebühr für die Hin= und für die Rücksendung zu entrichten. Für andere 
Gegenstäude findet ein neuer Ansatz nicht statt. » 
RekommandationssGebühr(§.IV),GebührfürPostamveisnngen(§.V)und 
Postvorschuß= Gebühr (§. VII) werden bei der Rücksendung nicht noch einmal an- 
gesetzt. 
8. XVI. 
Porto-Kontogebühr. 
In Fällen, in welchen das Porto gestundet wird, ist dafür eine Konto-Gebühr 
zu erheben. Dieselbe beträgt: 
a) bei einer monatlichen Summe bis zu 50 Thalern einschl.: 
1 Sgr. für jeden Thaler oder Theil eines Thalers, im Minimum 
aber monatlich 5 Sgr.; 
bei einer monatlichen Summe bis zu 50 Gulden einschl.: 
2 Kr. für jeden Gulden oder Theil eines Guldens, im Minimum 
aber monatlich 18 Kr.; 
b) bei einer monatlichen Summe über 50 Thaler: 
für die ersten 50 Thaler die Gebühr nach obiger Festsetzung für 
Thalerbeträge unter a bemessen, und für den über 50 Thaler hin-
	        
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