Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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zu entrichten sind und daß die bei der Ausfuhr von Branntwein zu gewährende 
Steuervergütung von dem gedachten Zeitpunkt an 
einen Silbergroschen zehn Pfeunige für je 114½ Literprozente Alkohol 
beträgt. 
Weimar am 16. Dezember 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
(127] IV. Von der Direktion der Preußischen National-Versicherungs-Gesellschaft 
zu Stettin ist an Stelle ihres bisherigen Haupt-Agenten des Kaufmanns J. G. 
Raumer hier der Maurermeister und Architekt Otto Saalborn zu Weimar 
zum Haupt--Agenten für das Großherzogthum bestellt worden. 
Es wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 16. Dezember 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schambach. 
  
(128)] Das 46. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält außer dem in Nr. 29 des 
Regierungs-Blattes unter den Nr. 735—741 mitgetheilten Inhalt unter: 
Nr. 742 die Ernennung eines General-Konsuls, sowie von Konsuln und Vice- 
Konsuln des Deutschen Reichs; unter 
Nr. 743 die Ertheilung des Exequatur an Herrn Emil von Oppenfeld zu 
Berlin als Königlich Belgischer Vize-Konsul in Berlin. 
Welmar. — Hosf-Buchdruckerei.
	        
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