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zu entrichten sind und daß die bei der Ausfuhr von Branntwein zu gewährende
Steuervergütung von dem gedachten Zeitpunkt an
einen Silbergroschen zehn Pfeunige für je 114½ Literprozente Alkohol
beträgt.
Weimar am 16. Dezember 1871.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
(127] IV. Von der Direktion der Preußischen National-Versicherungs-Gesellschaft
zu Stettin ist an Stelle ihres bisherigen Haupt-Agenten des Kaufmanns J. G.
Raumer hier der Maurermeister und Architekt Otto Saalborn zu Weimar
zum Haupt--Agenten für das Großherzogthum bestellt worden.
Es wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 16. Dezember 1871.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
(128)] Das 46. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält außer dem in Nr. 29 des
Regierungs-Blattes unter den Nr. 735—741 mitgetheilten Inhalt unter:
Nr. 742 die Ernennung eines General-Konsuls, sowie von Konsuln und Vice-
Konsuln des Deutschen Reichs; unter
Nr. 743 die Ertheilung des Exequatur an Herrn Emil von Oppenfeld zu
Berlin als Königlich Belgischer Vize-Konsul in Berlin.
Welmar. — Hosf-Buchdruckerei.