Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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Begierung-Blat 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
KCNummer 32. Weimar. 29. Dezember 1871. 
  
I12#r Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg 
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Nachdem der Steuerbedarf des Großherzogthumes für die nächste, die Jahre 
1872, 1873 und 1874 umfassende Finanz-Periode durch Verabschiedung mit dem 
neunzehnten ordentlichen Landtage verfassungsmäßig festgestellt worden ist, sind von 
dem getreuen Landtage zur Deckung der Staatsbedürfnisse in den gedachten Etats- 
Jahren, in Gemäßheit des revidirten Grundgesetzes über die Verfassung des Groß- 
herzogthumes vom 5. Mai 1816 die nachstehend bezeichneten Steuern für die 
Jahre 1872, 1873 und 1874 verwilligt worden. 
I. 
Dievom Grund und Boden im gesammten Großherzogthume vor- 
zugsweise zu entrichtenden Steuern (alte Landsteuern, alte Grundsteuern) 
nach den deshalb bestehenden oder weiter verfassungsmäßig ergehenden gesetzlichen 
Bestimmungen. 
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