Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

26 
[24] III. Auf dem Grunde des Gesetzes vom 5. Januar 1854 wird hierdurch 
ein Beitrag zur Landesbrandversicherungs-Anstalt von 
Einem halben Pfennig 
von jedem Thaler der für die Gebäudebesitzer im Großherzogthum nach Maßgabe 
des Brandversicherungs -Katasters für das laufende Jahr 1871 bestehenden Kon- 
kurrenzsummen ausgeschrieben, dergestalt, daß der gedachte Beitrag mit 
dem 15. April d. J. 
zu erheben und beizubringen ist. 
Indem daher die Beitragspflichtigen aufgefordert werden, die fraglichen Bei- 
träge pünktlich abzuführen, erhalten die sämmtlichen Ortssteuer-Einnahmen die An- 
weisung, für die zeitige Beibringung der fraglichen Gelder und deren Ablieferung 
an die ihnen vorgesetzten Einnahmestellen in kassemäßigen Münzsorten ohne erst 
besondere Anweisung hierzu abzuwarten, Sorge zu tragen. 
Der etwa verbleibenden Reste wegen ist allentbalben den Vorschriften der Ver- 
ordnung vom 2. Juni 1854 und des Gesetzes vom 11. Dezember 1850 nachzugehen. 
Weimar am 24. März 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
[25] Das 10., 11., 12. Stück des Bundes-Gesetzblatts des Deutschen Bundes 
enthalten unter 
Nr. 618 die Anordnung, betreffend die Aufhebung der Ausfuhr= und Durch- 
fuhr = Verbote, vom 4. März 1871. 
Nr. 619 die Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanwei- 
sungen im Betrage von 4,247,500 Thalern, vom 28. Januar 1871. 
Ferner als besondere Beilage zu Nr. 11 des Bundes-Gesetzblatts: 
die Bekanntmachung der Vorschriften über die Eichung und Stem- 
pelung von Maaßen und Meßwerkzeugen für Brennmaterialien, sowie 
für Kalk und andere Mineralprodukte, vom 15. Februar 1871. 
Nr. 620 die Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanwei- 
sungen im Betrage von 5,000,000 Thalern, vom 18. März 1871. 
Nr. 621 die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten 
zum Bundesrathe, vom 20. März 1871. 
Nr. 622 die Ertheilung das Exequatur als Konsul der Republik San Salvador 
an den Kaufmann Heinrich August Adolf Albrecht Scheele, in Stettin. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.