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Vaterland zu beleben, zugleich aber auch über dessen Grenzen hinaus den allge-
meinen Kunstbestrebungen thunliche Förderung augedeihen zu lassen, haben Seine
Königliche Hoheit, der Großherzog, eine Kommission unter dem Protektorat
Seiner Königlichen Hoheit, des Erbgroßherzogs, in das Leben gerufen, deren
Aufgabe es sein soll:
die innerhalb des Großherzegthums in öffentlichem oder in Privatbesitz
befindlichen Kunstdenkmäler in größtmöglichster Vollständigkeit zu ermitteln
und systematisch aufzuzeichnen.
In die gedachte Kommission für Aufzeichnung von Kunstdenk-
mälern im Großherzogthum Sachsen sind zufolge höchster Entschließung die
nachstehend aufgeführten Mitglieder berufen worden:
Im l. Verwaltungs-Bezirk:
der Direktor des Großherzoglichen Museums Herr Ruland als geschäftsführender
Sekretär,.
Herr Finanzrath Dr. Heerwart,
„ Professor Friedrich Preller,
„ Geheime Hofrath Dr. Schöll,
„ Kabinetssekretär und Kammerherr Graf von Wedel,
sämmtlich in Weimar.
Im II. Verwaltungs-Bezirk:
Herr Professor Dr. Gädechens,
„ Privatdozent Dr. Klopfleisch,
„ü Bauinspektor Spittel,
sämmtlich in Jena.
Im III. und IV. Verwaltungs-Bezirk:
Herr Oberstlieutenant und Schloßhauptmann von Arnswald auf Wartburg,
„ Graf Sigismund von Boineburg-Lengsfeld zu Gehaus,
„ü Kammerherr Freiherr von Rotenhan zu Neuenhof.
Im V. Verwaltungs-Bezirk:
Herr Kammerherr von der Gabelentz-Linsingen zu Münchenbernsdorf,
Bezirks -Kommissar Dr. Freiherr von Thüna zu Neustadt a./O.
Indem Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden die Be-
strebungen der Kommission den betreffenden Großherzoglichen Verwaltungs. und