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Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 14. Jannar 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
[19) V. Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, gnädigst geruht
haben, zum Expropriations-Kommissar für die Erfurt Hof-Eger Eisenbahn den
Großherzoglichen General-Kommissions-Rath Pabst hier zu ernennen, wird solches
unter Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 2. Oktober v. J. (S.
232 des Reg.-Blatts 1873) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 21. Jannar 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
(20] VI. Zufolge höchster Entschließung ist die Frist zur Beibringung des
Nachweises der Ausführung des dem Fabrikanten Heinrich Bertrams zu Kal-
tenherberg unter dem 31. Jannar 1872 für das Großherzogthum ertheilten
Erfindungs-Patents auf eine neue Art von Knieblechrbhren und Maschine zu
deren Herstellung anderweit auf ein Jahr bis zum 31. Jannar 1875 ver-
längert worden.
Unter Rückbezug auf dic Bekanntmachung vom 23. April vorigen Jahres
(Reg.-Blatt von 1873 S. 102) wird solches andurch zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Weimar am 23. Jannar 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
([21| VII. Unter Rückbezug auf die Vekanntmachung vom 6. Juli 1872
(Reg.-Blatt von 1872 S. 368) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge-