Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 14. Jannar 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
[19) V. Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, gnädigst geruht 
haben, zum Expropriations-Kommissar für die Erfurt Hof-Eger Eisenbahn den 
Großherzoglichen General-Kommissions-Rath Pabst hier zu ernennen, wird solches 
unter Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 2. Oktober v. J. (S. 
232 des Reg.-Blatts 1873) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 21. Jannar 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
(20] VI. Zufolge höchster Entschließung ist die Frist zur Beibringung des 
Nachweises der Ausführung des dem Fabrikanten Heinrich Bertrams zu Kal- 
tenherberg unter dem 31. Jannar 1872 für das Großherzogthum ertheilten 
Erfindungs-Patents auf eine neue Art von Knieblechrbhren und Maschine zu 
deren Herstellung anderweit auf ein Jahr bis zum 31. Jannar 1875 ver- 
längert worden. 
Unter Rückbezug auf dic Bekanntmachung vom 23. April vorigen Jahres 
(Reg.-Blatt von 1873 S. 102) wird solches andurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Weimar am 23. Jannar 1874. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
([21| VII. Unter Rückbezug auf die Vekanntmachung vom 6. Juli 1872 
(Reg.-Blatt von 1872 S. 368) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge-
	        
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