63
1
BZegierungs-Zlat
Großherzogthun
Sachsen-Weimar-Eise nach.
Nummer 12. Weimar. 21. Mai 1874.
Ministerial-Bekanntmachungen.
155] 1. Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, gnädigst beschlossen
haben, die Einführungsfrist für ein von William Heury Cory und Eduard Cory
zu London erfundenes verbessertes Verfahren und auf verbesserte Apparate zur
Erzeugung von Briquettes, worüber unter dem 30. Juni 1873 ein Erfindungs-
patent für das Großherzogthum ertheilt worden, erbetenermaßen auf ein wei-
teres Jahr, also bis zum 30. Juni 1874 zu verlängern: so wird solches unter
Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 30. Juni 1873 — S. 147 des
Regierungsblattes von 1873 — hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 22. April 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
(561 II. Mit höchster Genehmigung wird in Beziehung auf §. 33 der Bundes-
Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 Behufs einer gleichmäßigen Anwendung
der desfallsigen gesetzlichen Bestimmung hierdurch verordnet, daß als Klein-
handel mit Branntwein oder Spirituosen der Verkauf von Quantitäten unter
35 Liter zu gelten hat.
Weimar am 23. April 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
1874. 23