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Die mit Beginn der gegenwärtigen Prüfungs-Periode ausscheidenden
Examinatoren bleiben für diejenigen Prüfungen, zu welchen mitzuwirken sie
bereits begonnen haben, bis zu deren Durchführung in ihrer Beauftragung
belassen.
Weimar am 12. Oktober 1876.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Für den Departements-Chef:
Vollert.
1118)] III. Um die Bezirke der Großherzoglichen Steuer-Revisionen mit den
fünf Verwaltungs-Bezirken des Großherzogthums in Uebereinstimmung zu brin-
gen, werden mit Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs,
die seitherigen drei Steuer-Revisionen zu Weimar vom 1. Januar künftigen
Jahres ab dergestalt in zwei zusammengezogen und zugleich die übrigen Steuer-
Revisionen hinsichtlich ihrer Ordnungszahlen dahin geändert, daß die Steuer-
Revisionsbezirke vom gedachten Zeitpunkte ab umfassen:
der Steuer-Revisionsbezirk l, mit dem Sitze in Weimar:
die Bezirke der Justizämter Berka a.]/J., Blankenhain, Großrudestedt,
Ilmenau, Vieselbach und Weimar;
der Steuer-Revisionsbezirk II, mit dem Sitze in Weimar:
die Bezirke der Justizämter Allstedt mit Oldisleben, Apolda, Bürgel,
Buttstädt, Dornburg und Jena;
der Steuer-Revisionsbezirk III, mit dem Sitze in Eisenach:
die Bezirke des Stadtgerichts Eisenach und der Justizämter Creuzburg,
Eisenach, Gerstungen und Tiefenort;
der Steuer-Revisionsbezirk IV, mit dem Sitze in Vacha:
die Bezirke der Iustizümter Dermbach, Geisa, Kaltennordheim, Lengs-
feld, Ostheim und Vacha;
der Steuer-Revisionsbezirk V, mit dem Sitze in Neustadt a./O.:
die Bezirke der Justizämter Auma mit der Amts-Kommission Triptis,
Berga, Neustadt a./O. und Weida.