Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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f) sich mit Maßregeln beschäftigt, welche auf Beförderung sowohl der 
allgemeinen und gewerblichen Bildung als auch der Sittlichkeit der 
Lehrlinge und Gehilfen abzielen; 
8) in geeigneten Fällen das Publikum von der Vorliebe für fremdländi- 
sche Gewerbserzeugnisse abzuleiten und auf den Werth der einheimischen 
aufmerksam zu machen sucht; 
h) von Zeit zu Zeit Lokal-Gewerbeausstellungen veranstaltet. 
3) Angaben über Mitgliedschaft. 
4) Angabe über Art der Aufnahme. 
5) Angabe über die für den Austritt geltenden Vorschriften. 
6) Angabe über etwaige Beitragspflichtigkeit. 
7) Angabe über die Art der Leitung und Zusammeusetzung des 
Direktoriums und sonstige Vorstandswahl desselben 2c. 
8) Angabe über das Vorhandensein etwaiger anderer Funktio- 
näre als Sekretair, Kassirer u. s. w. 
9) Angabe über Sitz des Vereins, Zahl der ordentlichen Ver- 
sammlungen und über die Vorschriften, welche für Abstimmun- 
gen, für die Aenderung der Statuten und etwaige Auflösung 
des Vereins cc. maßgebend sein sollen. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
(85] Daß die Führung der Kataster von Markvippach und Sprötan 
der Großherzoglichen Bezirks-Katasterführung in Großrudestedt übertragen 
worden ist, wird hierdurch zu öffeutlicher Kenntniß gebracht. 
Weimar am 11. Mai 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
  
Weimar. — Hof. Buchdruckerei.
	        
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