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f) sich mit Maßregeln beschäftigt, welche auf Beförderung sowohl der
allgemeinen und gewerblichen Bildung als auch der Sittlichkeit der
Lehrlinge und Gehilfen abzielen;
8) in geeigneten Fällen das Publikum von der Vorliebe für fremdländi-
sche Gewerbserzeugnisse abzuleiten und auf den Werth der einheimischen
aufmerksam zu machen sucht;
h) von Zeit zu Zeit Lokal-Gewerbeausstellungen veranstaltet.
3) Angaben über Mitgliedschaft.
4) Angabe über Art der Aufnahme.
5) Angabe über die für den Austritt geltenden Vorschriften.
6) Angabe über etwaige Beitragspflichtigkeit.
7) Angabe über die Art der Leitung und Zusammeusetzung des
Direktoriums und sonstige Vorstandswahl desselben 2c.
8) Angabe über das Vorhandensein etwaiger anderer Funktio-
näre als Sekretair, Kassirer u. s. w.
9) Angabe über Sitz des Vereins, Zahl der ordentlichen Ver-
sammlungen und über die Vorschriften, welche für Abstimmun-
gen, für die Aenderung der Statuten und etwaige Auflösung
des Vereins cc. maßgebend sein sollen.
Ministerial-Bekanntmachung.
(85] Daß die Führung der Kataster von Markvippach und Sprötan
der Großherzoglichen Bezirks-Katasterführung in Großrudestedt übertragen
worden ist, wird hierdurch zu öffeutlicher Kenntniß gebracht.
Weimar am 11. Mai 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Weimar. — Hof. Buchdruckerei.