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Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden, # ·
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
20. 2c.
Nachdem die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft in der am 31. August
v. J. zu Eisenach abgehaltenen General-Versammlung ihrer Aktionäre die
Ausdehnung ihres Unternehmens auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn
von Arnstadt nach Ilmenau beschlossen hat, der hierauf von derselben mit
den Regierungen von Sachsen-Weimar, Sachsen-CCoburg-Gotha, Schwarzburg-
Sondershausen und Schwaczburg-Rudolstadt abgeschlossene Vertrag vom 19.
Dezember v. J. allseitig unter dem 26. März d. J. landesherrlich ratifizirt,
auch der demgemäß abgefaßte Nachtrag zu dem Statut der Thüringischen Eisen-
bahn-Gesellschaft von den die Aufsicht führenden hohen Staatsregierungen
genehmigt und entsprechender Eintrag im Handelsregister bewirkt worden ist,
so wollen Wir der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft die Konzession zum
Bau und Betriebe gedachter, von Arnstadt über Plaue, Angelroda, Elgersburg
nach Ilmenau führender Eisenbahn nach Maßgabe des angezogenen Vertrages
vom 19. Dezember v. J. für Unser Staatsgebiet andurch mit der gnädigsten
Zusicherung ertheilen, daß Unser am 26. November 1855 erlassenes Gesetz
über die bei Anlegung der Werrabahn erforderlichen zwangsweisen Eigenthums-
Abtretungen auch auf die das diesseitige Staatsgebiet berührenden Theile der
Arnstadt- Ilmenauer Bahn erstreckt und angewendet werden soll.
Die gegenwärtige Urkunde nebst Vertrag und Statutnachtrag soll durch
das Regierungs-Blatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.
So geschehen Weimar am 6. Juni 1877.
Carl Alerander.
von Groß.
Konzessions-Urkunde
für den Bau und Betrieb einer Eisen-
bahn von Arnstadt nach Ilmenau durch
die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft.