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Nachtrag
zum Statut der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.
8. 1.
Das Unternehmen der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft wird auf die
Erbauung und den künftigen Betrieb einer Eisenbahn von Arnstadt nach Ilmenau
als Fortsetzung der bereits bestehenden Dietendorf-Arnstadter Eisenbahn aus-
gedehnt.
8. 2.
Das zur Ausführung des neuen Unternehmens erforderliche Kapital ist
aus denjenigen
1,360,000 Thaler — 4,080,000 Mark
zu entnehmen, welche nach dem Beschlusse der General-Versammlung vom
19. Juni 1873 und dem Allerhöchsten Privilegium vom 23. Mai resp. 3 1. Juli
und 2. September 1874 bei Emission der VI. Prioritäts-Anleihe ursprünglich
für den Bau einer Eisenbahn Naumburg-Prittitz vorgesehen waren.
8. 3.
Rücksichtlich der künftigen Zweigbahn Dietendorf-Ilmenau ist der mit
den Staatsregierungen von Sachsen-Weimar, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarz-
burg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt abgeschlossene Vertrag vom
19. Dezember 1876 maßgebend. Derselbe enthält zugleich auch darüber die
erforderlichen Bestimmungen, in wie weit nach Eröffnung des Betriebs auf
der neuen Strecke Arnstadt-Ilmenau der mit den Staatsregierungen von
Sachsen-Coburg-Gotha und Schwarzburg= Sondershausen abgeschlossene Ver-
trag vom 7. Juli 1865 noch ferner in Kraft bleibt.
Erfurt, den 27. März 1877.
Die Direktion
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.
(gez.) Eggert. pr. Schambach. von Wangenheim.
„ Mathies. Sältzer. Micks.
» Ferd. Lucius.