Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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8. 2. 
Die kontrahirenden hohen Regierungen werden der Thüringischen Eisen- 
bahn-Gesellschaft die Konzession für die in §. 1 bezeichnete neue Bahnstrecke 
nach den Bestimmungen dieses Vertrags ertheilen, auch derselben das Recht 
zur Expropriation und zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundvstücke auf 
Grund der betreffenden Landesgesetze einräumen. 
Für die bisherige Strecke Dietendorf-Arnstadt behält es bei der ertheilten 
Konzession und Expropriationsbefugniß auch ferner sein Bewenden. 
Die Herstellung und Unterhaltung von Zufuhrwegen zu den Bahnhöfen 
bezüglich Haltestellen der Linie Dietendorf-JIlmenan soll der Eisenbahn-Gesell- 
schaft nicht angesonnen werden. Ebenso soll sie nicht gehalten sein, Anlagen 
an Wegen, Ueberfahrten, Triften, Einfriedigungen, Bewässerungs= und Vor- 
fluthanlagen 2c., deren Nothwendigkeit erst nach der Eröffnung der Bahn durch 
eine mit den benachbarten Grundstücken vorgehende Veränderung entstehen, auf 
ihre Kosten einzurichten und zu unterhalten. 
§. 3. 
Die kontrahirenden hohen Regierungen überlassen der Thüringischen Eisen- 
bahn-Gesellschaft unter Verzicht auf Ersatz des dafür gemachten Aufwandes 
die in ihrem Besitz befindlichen generellen Vorarbeiten für die Strecke Arnstadt- 
Ilmenau nebst allen zugehörigen Materialien. 
Die Spurweite der nenuen Strecke soll überall gleichmäßig 1/138 Meter 
im Lichten der Schienen, das Längengefälle derselben uicht mehr als 1:60, 
die geringste Länge der Krümmungs-Halbmesser für die Kurven der Bahnhofs- 
Gleise nicht weniger als 200 Meter, für die Kurven der Linie selbst nicht 
weniger als 350 Meter betragen. 
Die Bahnhöfe und Haltestellen sollen, soweit thunlich, in ihrer ganzen 
Längenausdehnung in geraden Linien liegen. 
Der Grund und Boden für den Bahnkörper selbst ist innerhalb der Fluren 
Arnstadt und Ilmenau durchgängig, innerhalb der Flur Angelroda für den 
Thalübergang hinter dem Dorfe, in der Flur Elgersburg vom Bahnhefe ab 
bis etwa gegen die Grenze bei Roda, sowie innerhalb des bebauten Theiles 
20“
	        
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