Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

KRegierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
  
Nummer 1. Weimar. 25. Jannar 1877. 
Juhalt: Erstadungs- v atente, S. 1 und 3. — Katasterführung von Guthmannshausen S. 2. — Skandesamts- 
eränderungen S. 2. — Vollstreckung der von Militär-Gerichten erkannten Strafen durch bürgerliche 
enn 2. — Natural- Leistungenf für die bewaffnete Macht im Frieden, Verglltungssätze für das 
Jahr 1877 S. 4. — Reichs. Gesetzblatt S. 4. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I1!] I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ist dem Joshua Nickerson Rowe zu Liverpool ein Erfindungs-Pa- 
tent auf Apparate zur Darstellung von Torfkohle nach Maßgabe der bei dem 
unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung 
unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, 
welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 
1843 Seite 13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf 
Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums er- 
theilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem 
der Deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 3. Januar 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements--Chef: 
dr. Schomburg. 
1877. 1
	        
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